Bombendrohung bei GNTM: Zahlt der Steuerzahler?
Mannheim - Nicht jeder ist Fan der Fashion-Show rund um Heidi Klum. Trotzdem könnte der Vorfall am Donnerstagabend nahezu jeden treffen - nämlich indirekt als Steuerzahler.
Denn wenn Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst zu einer Bombendrohung ausrücken müssen, die Halle mit Spürhunden durchsuchen und die ganze Nacht ermitteln, entstehen hohe Kosten. Diese Kosten tragen die Rettungskräfte erstmal selbst - oder mit anderen Worten: Der Steuerzahler.
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Was war passiert?
Eine Frau droht der Castingshow "Germany's next Topmodel" mit einer Bombenexplosion. Die lange geplante Fernsehsendung live aus Mannheim wird abgebrochen.
Tausende Zuschauer müssen am Donnerstagabend die Halle verlassen, in der sie eigentlich einen aufregenden Abend rund um Mode, Styling und Laufstege erleben wollten.
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Hier einige Antworten auf wichtige Fragen:
Wird das "Topmodel"-Finale neu ausgetragen?
Ja. "Es wird eine Siegerin 2015 geben, wir zeigen am 28. Mai 2015 das Finale", erläutert ein Sprecher von ProSieben der Deutschen Presse-Agentur. Aber: "Die Show wird nicht live sein."
Bekommen Hallen-Zuschauer der geplatzten Show ihr Geld zurück?
Ja. Jeder, der Tickets für das Finale gekauft hatte, bekommt den bezahlten Betrag für die auf tickethall.de gekauften Tickets vollständig zurückerstattet, allerdings nicht die Versandkosten. So steht es in einer Mitteilung des Ticketanbieters tickethall.de.
Wie hoch sind die Kosten der Hallenräumung und ihrer Folgen?
Zur Höhe der vermutlichen Gesamtkosten durch den Drohanruf in Mannheim können die Ermittler am Freitag noch nichts sagen. Von Insidern bei Pro7 will Bild erfahren haben, dass das GNTM-Finale dem Sender rund 2 Millionen Euro gekostet hat.
Wer trägt die Kosten, wenn eine solche Veranstaltung abgesagt wird und Hunderte Rettungskräfte anrücken müssen?
Veranstalter, Rettungs- und Polizeikräfte müssen ihre Aufwendungen zunächst einmal selbst stemmen. Bei einem Fall wie "Germany's next Topmodel", wo Tausende Euro durch die gezielte Ankündigung einer Straftat zusätzlich entstanden sind, kann die Täterin allerdings zur Zahlung der entstandenen Kosten herangezogen werden. Voraussetzung ist eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren, wie der Deutsche Richterbund in Berlin erklärt.
Zivilpersonen wie der Veranstalter können ihre Kosten danach zivilrechtlich einfordern. Behörden wie Feuerwehren oder die Polizei hingegen dürfen sogar einen Kostenbescheid verschicken. "Dann bekommt man einen Brief und wird zur Zahlung aufgefordert", heißt es beim Richterbund. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können zusätzlich auf Straftäter zukommen.
Die Tatverdächtige hat die Bombenexplosion telefonisch und anonym angekündigt - wie könnten ihr die Ermittler dennoch auf die Spur kommen?
Über die Rufnummer, die nicht selten innerhalb weniger Minuten gefunden werden kann. "Die Nummer lässt sich in der Regel unmittelbar ermitteln", sagt ein Telekom-Sprecher in Bonn. Nötig sei eine Analyse der Verbindungsdaten. "Wir haben spezielle Teams, die sich um solche Anfragen von Sicherheitsbehörden kümmern und entsprechend geschult sind."
Darf die Polizei einfach bei Telekommunikationsfirmen um Rufnummern-Ermittlung bitten?
Nein, für die Datenermittlung ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung nötig. "Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, bedarf dann aber einer richterlichen Bestätigung", erklärt der Telekom-Sprecher. Die Telekom zum Beispiel - das größte europäische Telekommunikationsunternehmen - speichert Verbindungsdaten für einige Tage für betriebliche Abläufe. Die eingesetzten Beamten beim Abbruch der TV-Show haben nach Polizeiangaben bei mehreren Telekommunikationsfirmen angefragt, um die Nummer zu ermitteln, von der die Frau angerufen hat