Weitspringer Rehm: "Keine juristischen Schritte"
Düsseldorf - "Ich werde keine juristischen Schritte einleiten, aber ich werde alle Möglichkeiten nutzen, um nachzuweisen, dass ich mir keinen Vorteil verschafft habe", sagte der 25-jährige Leverkusener bei einer Pressekonferenz in Kienbaum. "Es darf nicht in den Köpfen bleiben, dass ich nur wegen der Beinprothese gewonnen habe. Das wäre ein extrem falsches Bild."
Auch für den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und den Deutschen Behindertensportverband (DBS) ist der Fall Markus Rehm nicht erledigt. "Der Dialog mit dem DBS geht weiter. In Sachen Rehm werden weitere Untersuchungen angestrebt", kündigte DLV-Präsident Clemens Prokop an. Bereits Anfang September wird es eine Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe geben. Das Gremium wurde eingerichtet, als der Start des behinderten Weitspringers bei den deutschen Meisterschaften der Nichtbehinderten absehbar war.
Der hatte den unterschenkelamputierten Weitspringer nicht nominiert, obwohl er bei den deutschen Meisterschaften der Nichtbehinderten in Ulm den Titel gewann und die EM-Norm erfüllte. Eine Grundlage der Entscheidung waren biomechanische Messungen der Sprünge in Ulm. Die ausgewerteten Daten ließen darauf schließen, dass Rehm durch die Karbon-Beinprothese einen unerlaubten Vorteil gehabt haben könnte. Sowohl der Springer als auch Experten halten diese Untersuchung für unzureichend.
"Wenn mir nachgewiesen wird, dass ich durch die Prothese einen Vorteil hatte, lasse ich alle Weiten aus der Liste streichen und gebe den Titel zurück", sagte Rehm. "Dazu sind weitere Analysen wichtig, bis ein umfassendes Bild erstellt sein wird."
Die Entscheidung, trotz aller Bedenken gegen die Studie keine rechtlichen Schritte einzuleiten, ist für ihn eine Frage des Fair Play. "Die EM in Zürich, das Thema ist für mich durch", sagte Rehm im ARD-"Morgenmagazin". Er habe "Respekt" für die anderen Sportler, wolle nicht weiter für Verwirrung sorgen und "fair bleiben".
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hatte sich gegen eine Berücksichtigung des behinderten Sportlers entschieden, der bei den deutschen Meisterschaften der Nichtbehinderten den Titel gewann und die WM-Norm mit 8,24 Metern erfüllte. Grundlage für die DLV-Entscheidung waren biomechanische Messungen bei den nationalen Titelkämpfen.