Pokalstreit: Gericht terminiert Verhandlung zum Widerspruch

Im Streit mit Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München um den DFB-Pokalgegner des Bundesligisten FC Schalke 04 wird der Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) am 28. September vor dem Münchner Landgericht verhandelt. Die mündliche Verhandlung wurde für 10.30 Uhr anberaumt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
dpa |
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Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer.
Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. © Uli Deck/dpa/Archivbild
München

Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Münchner Landgerichtes hatte am vergangenen Freitag nach der kurzfristigen Klage des Drittliga-Aufsteigers Türkgücü München eine Einstweilige Verfügung erlassen, die zur Aussetzung der nur zwei Tage später geplanten Partie in Gelsenkirchen zwischen dem Viertligisten FC Schweinfurt 05 und Schalke durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) führte.

Türkgücü pocht auf das Recht, selbst in der ersten Pokalrunde gegen den Bundesligisten antreten zu dürfen. Der BFV will dagegen beim Widerspruch vor Gericht erreichen, dass es bei der ursprünglich vom Verband getroffenen Regelung für den DFB-Pokal bleibt.

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1 Kommentar
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  • am 17.09.2020 23:22 Uhr / Bewertung:

    Eine interessante Konstellation. Denn warum kam Gücü nicht zum Zuge? War es Verzicht?

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