Pokalstreit: Gericht terminiert Verhandlung zum Widerspruch
Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Münchner Landgerichtes hatte am vergangenen Freitag nach der kurzfristigen Klage des Drittliga-Aufsteigers Türkgücü München eine Einstweilige Verfügung erlassen, die zur Aussetzung der nur zwei Tage später geplanten Partie in Gelsenkirchen zwischen dem Viertligisten FC Schweinfurt 05 und Schalke durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) führte.
Türkgücü pocht auf das Recht, selbst in der ersten Pokalrunde gegen den Bundesligisten antreten zu dürfen. Der BFV will dagegen beim Widerspruch vor Gericht erreichen, dass es bei der ursprünglich vom Verband getroffenen Regelung für den DFB-Pokal bleibt.