Vertreter von Hasan Ismaik zeigen TSV 1860 bei DFB und DFL an – das steckt dahinter

München – Beim Streitthema 50+1 sind im Löwen-Kosmos die Rollen eigentlich klar verteilt: Der e.V. hält sie hoch, Hasan Ismaik und seine Statthalter ist sie ein Dorn im Auge. Diesmal sind die Vorzeichen anders. Laut "Sport Bild" hat die Investorenseite bei DFB und DFL Anzeige gegen den e.V. wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Regel erstattet.
Ist TSV-1860-Geschäftsführer Oliver Mueller gar nicht direkt bei Löwen angestellt?
Der Grund: Die TSV 1860 GmbH soll mit dem seit 2. Februar eingesetzten Geschäftsführer Oliver Mueller für den Zeitraum bis 30. Juni 2024 gar keinen Anstellungsvertrag geschlossen haben. Vielmehr bestünde ein Vertrag über eine "Verfügungsstellung eines Geschäftsführers" mit der SCK GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach, einer Firma mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen in Marketing, Medien und Sport. Bei dieser ist Mueller bereits Geschäftsführer.

Das ist in Deutschland ein unübliches, im Ausland aber durchaus gängiges Konstrukt, sagt ein Manager-Insider der AZ. Laut der Quelle gehen damit steuerliche Vorteile einher, auch eine Haftungsdurchsetzung wäre gegenüber einer GmbH wohl schwierig. Der Verein könnte sich die Lohnnebenkosten sparen.
Leihgeschäftsführer Müller – ein, mal positiv ausgedrückt, kreatives Konstrukt. Man erinnere sich an dieser Stelle an Vorwürfe des Fanportals "sechzger.de", wonach Mueller-Vorgänger Marc-Nicolai Pfeifer bei Transfers undurchsichtige Geschäftsgebaren an den Tag gelegt habe...
Ismaik-Seite: Mueller-Chefin könnte Weisungsbefugnis für dessen Tätigkeit beim TSV 1860 haben
SCK erhält laut "Sport Bild" für die überlassenen Dienste Muellers monatlich 8000 Euro (zzgl. MwSt.), im Juli zusätzlich eine Einmalzahlung von 22.018,13 Euro (zzgl. MwSt.) sowie bis Saisonende zwei VIP-Tickets bei Heim- und zwei Sitzplätze bei Auswärtsspielen. Mueller erhalte von den Löwen ein Hotel-Doppelzimmer, einen Dienstwagen und ein Handy.
Nach AZ-Infos handelt es sich für Drittliga-Verhältnisse um ein geringes Gehalt. Allerdings wird durch die Einmal-Zahlung, die schon ins neue Budget einfließen dürfte, das Gehalt noch mal effektiv steigen.
Alleinige Gesellschafterin der SCK GmbH ist Claudia Müller (52) – da sieht die Ismaik-Seite die Gefahr. In der Anzeige (12. März) heißt es demnach: "Die Sorge ist nun, dass durch den Umstand, dass das Weisungsrecht von Frau Müller als alleinige Gesellschafterin der SCK GmbH gegenüber Herrn Mueller in Konflikt steht mit der für die Einhaltung der 50+1-Regel essenziellen alleinigen Weisungsbefugnis des Muttervereins gegenüber dem Geschäftsführer."
TSV-1860-Geschäftsführer Christian Werner könnte Grund für Anklage-Abweisung werden
Es gebe zwar eine "Ergänzungsvereinbarung" zwischen der Profifußball-GmbH und der SCK GmbH, die das Weisungsrecht für die Vertragslaufzeit "unwiderruflich" dem TSV 1860 e.V. übertrage, diese soll aber fehlerhaft sein. So bestehe die Gefahr, dass Müller dem Löwen-Boss Mueller Anweisungen zu seiner Sechzig-Tätigkeit erteilen kann, wodurch die letztliche Entscheidungsgewalt des e.V. (manifestiert durch die 50+1-Regel) unterwandert wäre.
Ob die Anzeige der Ismaik-Seite bei DFB (für eine Stellungnahme nicht zu erreichen) und DFL Aussicht auf Erfolg hat? Fraglich, denn mit Christian Werner haben die Löwen, die zum Thema SCK keinen Kommentar abgeben wollten, bekanntlich einen zweiten gleichberechtigten Geschäftsführer – Mueller hat daher keine alleinige Entscheidungsgewalt an der Grünwalder Straße.