TSV 1860 München: Am Freitag soll über Hoppen-Antrag entschieden werden

Kann die Zusammenarbeit des TSV 1860 mit Hasan Ismaik aufgekündigt werden? Darüber soll das Präsidium und der Verwaltungsrat am Freitag entscheiden.
von  Ludwig Vaitl / Onlineredaktion
Heikle Angeleinheit: Muss das Präsidium um Robert Reisinger den Kooperationsvertrag mit Anteilseigner Hasan Ismaik aufkündigen?
Heikle Angeleinheit: Muss das Präsidium um Robert Reisinger den Kooperationsvertrag mit Anteilseigner Hasan Ismaik aufkündigen? © Augenklick/sampics

München - Es ist ein Wälzer. 40 Seiten umfasst der Prüfungsbericht, der eine mögliche Kündigung des Kooperationsvertrages zwischen dem TSV 1860 und Anteilseigner Hasan Ismaik juristisch beleuchtet. "Gerade in einem derart komplexen Gefüge wie dem Vertragsverhältnis der Gesellschafter ist eine rechtliche Prüfung einzelner Aspekte unabdingbar", erklärte Robert Reisinger zuletzt im Münchner Wochenanzeiger.

Der Prüfungsbericht ist nötig geworden, nachdem die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung im Juli eine Aufkündigung des Kooperationsvertrages mit Ismaiks Firma HAM international Ltd in den nächsten sechs Monaten gefordert haben. Der angenomme Antrag von Ulla Hoppen wurde wegen einer sogenannten "Hauptpflichtverletzung" gestellt, denn Ismaik habe die im Lizenzierungs-Verfahren zugesagte Zahlung für die Lizenzbedingungen der DFL nicht geleistet. Wegen der fehlende Zahlungen stiegen die Löwen im Sommer gleich doppelt - in die Regionalliga - ab.

Entscheidung über den Anti-Ismaik-Antrag wird vom Verwaltungsrat getroffen

Die Entscheidung über den brisanten Antrag wird demnächst vom Verwaltungsrat getroffen und kommuniziert. Wie die Bild berichtet, trifft sich dieser am Freitag deshalb mit dem Präsidium. Stimmt der Verwaltungsrat dem Antrag zu, muss das Präsidium die Kündigung umsetzen. Das könnte angesichts der komplizierten Situation zwischen den beiden Gesellschaftern einen monatelangen Rechtstreit nach sich ziehen.

Prüfungsbericht deckt Widerspruch auf

Im Prüfungsbericht werden laut dem Bericht Zweifel an der Hauptpflichtverletzung laut. So soll diese im Wi­der­spruch zu dem zuvor von beiden Seiten unterschriebenen Sanierungsvereinbarung vom 11. Juli stehen. Bei dem neu aufgesetzten Vertrag habe der Verein eine Position aufgegeben, die eine derartige Kündigung der Kooperation rechtfertigen würde.

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