TSV 1860 Merchandising GmbH geriet ins Visier der Behörden
München - Ein Gewinnspiel der TSV 1860 Merchandising GmbH hat zuletzt die Behörden auf den Plan gerufen. Hintergrund war der Verdacht des illegalen Glücksspiels.
Was war passiert? Anfang Februar startete die Merchandising GmbH eine Verlosung, bei der es einen Nissan Micra im exklusiven Löwen-Design im Wert von 18.600 Euro zu gewinnen gab. Die entsprechenden Lose konnten in den Fanshops für 35 Euro erworben werden. Bei einem Einkauf im Gesamtwert von mindestens 150 Euro gab es ein Los umsonst. Der Gewinner wird vor dem letzten Heimspiel der Saison per Lotterie ermittelt.
Die Verlosung beschäftigte zuletzt die Behörden. Einen entsprechenden Bericht des Portals "Löwenmagazin" bestätigte die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage der AZ. Ein öffentliches Glücksspiel dürfe demnach nur mit vorheriger Genehmigung der Glücksspielaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Ob es sich bei einer Verlosung um ein Glücksspiel handelt, regelt der Glücksspielstaatsvertrag. "Demnach liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt", erklärt die Regierung von Oberbayern.
Losverkauf wegen rechtlicher Bedenken eingestellt
Nach dem Bekanntwerden rechtlicher Probleme wurde der direkte Losverkauf unverzüglich eingestellt. "Zwischen dem erstmaligen Angebot und Einstellung des Losverkaufs sind zwei solche Lose veräußert worden. Die beiden Verkäufe wurden vom Veranstalter mittlerweile eigenständig rückabgewickelt. Den beiden Käufern wurde im Zuge dessen der Kaufpreis zurückerstattet und eine kostenlose Teilnahme an dem Gewinnspiel ermöglicht", teilt die Regierung von Oberbayern mit.
Auch die Möglichkeit, ein kostenloses Los durch einen Einkauf im Fanshop über mindestens 150 Euro zu erhalten, wurde juristisch geprüft. Hier sei die Regierung in Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium "zu dem Ergebnis gekommen, dass hier auch keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein verstecktes Entgelt hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeit durch einen Mindesteinkaufswert vorliegen." Die Merchandising GmbH ist also nochmal mit einem blauen Auge davongekommen.
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