Staatsanwaltschaft räumt Gerüchte um Fahnen-Verbot aus

Ein vermeintliches Verbot einer Zahnfahne der Zwickauer Ultras sorgt vor dem Spiel bei den Löwen dafür, dass keine Gästefans anreisen wollen. Der TSV-Anhang solidarisiert sich - nun spricht die Staatsanwaltschaft im Fahnenstreit Klartext.
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Um diese Zaunfahne der Ultras von "Red Kaos" geht es.
imago/Jan Huebner Um diese Zaunfahne der Ultras von "Red Kaos" geht es.

Ein vermeintliches Verbot einer Zaunfahne der Zwickauer Ultras sorgt vor dem Spiel bei den Löwen dafür, dass keine Gästefans anreisen wollen. Der TSV-Anhang solidarisiert sich - nun spricht die Staatsanwaltschaft im Fahnenstreit Klartext.

München - Im Streit um eine Zaunfahne der Zwickauer Anhängergruppierung "Red Kaos" haben sich die Löwenfans gegen Rechts mit den Ultras des FSV solidarisiert. Zuvor hatte die Gruppierung "Red Kaos" wegen eines vermeintlichen Verbots angekündigt, nicht zum Auswärtsspiel nach München (Mittwoch, 19 Uhr, Magenta Sport und im AZ-Liveticker) zu fahren.

Siegrune oder normales S auf Zaunfahne der Zwickauer?

Der Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft München soll eine Zaunfahne von "Red Kaos" verboten haben, da das "S" in Kaos an die verbotene Siegrune erinnert. Wie die AZ nun auf Nachfrage bei der Münchner Staatsanwaltschaft erfuhr, "gab und gibt es keine Anweisung an die Polizei oder den Verein 1860, was die Verwendung der 'Red Kaos'-Fahne mit der Siegrune betrifft". Das stilisierte "S" der Fahne könnte einem verbotenen Kennzeichen im Sinne der Strafvorschrift (§ 86 a StGB) zum Verwechseln ähnlich sein. Dann sei bei der Verwendung der Zaunfahne jedenfalls der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben. 

Keine "Fahnenprüfungsstelle"

Die Prüfung des Falls ist aber noch nicht abgeschlossen und der Ausgang des Verfahrens noch völlig offen. Außerdem sei die Staatsanwaltschaft generell keine "Fahnenprüfungsstelle", so die Erklärung weiter.

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