Nach Kirmaier-Urteil: Löwen-Notvorstand bestellt

Nach dem Urteil im Kirmaier-Prozess hat der TSV 1860 einen Notvorstand beim Registergericht bestellt. Das Gericht kam dem Antrag der Löwen jetzt nach.
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Der Notvorstand der Löwen: Gerhard Mayrhofer (hinten) und Schatzmeister Heinz Schmidt.
imago Der Notvorstand der Löwen: Gerhard Mayrhofer (hinten) und Schatzmeister Heinz Schmidt.

München - Das Urteil im Kirmaier-Prozess hatte sämtliche in der Mitgliederversammlung vom 14. Juli 2013 gefassten Beschlüsse und Wahlen für ungültig erklärt. Daraufhin hat der Verein beim Registergericht einen Notvorstand bestellt. Das Gericht kam dem Antrag der Löwen jetzt nach.

News zum TSV 1860

In einer Pressemitteilung teilen die Löwen mit:

"Der TSV 1860 München hat beim Registergericht München den Antrag gestellt, Präsident Gerhard Mayrhofer und Schatzmeister Heinz Schmidt zum sogenannten Notvorstand zu bestellen. Das Gericht hat diesem Antrag vollständig entsprochen.
Die Präsidenten Mayrhofer und Schmidt können somit alle formalen Schritte in die Wege leiten, die aufgrund der Kirmaier-Klage notwendig geworden sind.

Siegfried Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrates: „So ärgerlich die juristischen Störmanöver einzelner Mitglieder auch sind, wir gehen damit professionell um. Klar ist: Wir geben keine Rechtspositionen auf. Die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts bleibt bestehen. Parallel schaffen wir nun auch auf diesem Wege Klarheit für den Verein."

Das 1860-Mitglied Helmut Kirmaier hatte den Club verklagt, weil das mit überwältigender Mehrheit gewählte Präsidium um Gerhard Mayrhofer aus seiner Sicht unrechtmäßig im Amt ist. Geklärt werden sollte vor Gericht unter anderem, ob der vom damaligen Aufsichtsrat bestellte Präsident Hep Monatzeder das Recht hatte, 2013 zu einer Delegiertenversammlung einzuladen. 

Nach AZ-Informationen hat Helmut Kirmaier gegen den Beschluss des Registergerichts sofort Beschwerde eingelegt.

 

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