Klage abgewiesen! Mayrhofer im Amt bestätigt

Auch das Landgericht München I gibt dem TSV 1860 Recht: Die Wahl des Präsidiums durch die Delegierten im Dezember 2014 war rechtens.
Marc Merten |
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Das Präsidium des TSV 1860 ist lauf Landgericht München I rechtmäßig im Amt.
sampics Das Präsidium des TSV 1860 ist lauf Landgericht München I rechtmäßig im Amt.

München - Das Urteil fiel um 11.04 Uhr in Raum 219 des Landgerichts München I: Die Klage von Helmut Kirmaier und Anwalt Heinz Veauthier gegen die Rechtmäßigkeit der Delegiertenversammlung vom Dezember 2014 wurde abgewiesen. Richter Dr. Lars Baumann entschied zugunsten des TSV 1860 und damit zugunsten des Präsidiums um Gerhard Mayrhofer.

Kirmaier hatte beantragt, die Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 2. Dezember 2014 - unter anderem die Wahl Mayrhofers zum Präsidenten - aufzuheben. Seine Begründung: Der Notvorstand, den 1860 zuvor eingesetzt hatte, um die Versammlung überhaupt einberufen zu können, sei unrechtmäßig ernannt worden. Dem widersprach das Gericht, erklärte den Notvorstand für rechtmäßig eingesetzt und bestätigte in einem zweiten Schritt die Beschlüsse der Delegierten.

Vize-Präsident Heinz Schmidt, als einziger aus der Vereinsführung neben Löwen-Anwalt Guido Kambli anwesend, zuckte anschließend nur mit den Achseln: "Das Urteil bedeutet leider nicht viel. Es war nur eine weitere Etappe. Es wird ja weitergeklagt."

Tatsächlich stehen bereits zwei weitere Gerichtstermine fest: Am 18. August wird am Amtsgericht über den Vereinsausschluss Kirmaiers entschieden. Und am 26.8. geht es vor dem Oberlandesgericht um die Rechtmäßigkeit der Mitgliederversammlung aus dem Sommer 2013, mit der das ganze Unheil für den TSV überhaupt erst richtig begann.

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