Kirmaier-Klage zugelassen: Urteil am 25. Juli

Die Klage von 1860-Mitglied Helmut Kirmaier gegen den Verein ist zulässig. Ein Urteil will das Landgericht am 25. Juli fällen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, ob Hep Monatzeder letztes Jahr zur Delegiertenversammlung laden durfte. 
von  fil

Die Klage von 1860-Mitglied Helmut Kirmaier gegen den Verein ist zulässig. Ein Urteil will das Landgericht am 25. Juli fällen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, ob Hep Monatzeder letztes Jahr zur Delegiertenversammlung laden durfte. 

München - Der Prozess von 1860-Mitglied Helmut Kirmaier gegen den Verein hat die nächste Stufe erreicht. Richterin Christina Weitnauer ließ die Klage Kirmaiers und seines Anwalts Heinz Vehautier zu. Ihr Urteil will sie am 25. Juli fällen.

In dem Prozess wird vor allem festgestellt werden, ob Kurzzeit-Präsident Hep Monatzeder zur letzten Delegiertenversammlung des Vereins laden durfte. Monatzeder wurde vom Verein als Präsident ins Vereinsregister eingetragen, noch bevor er sich der Delegiertenversammlung stellte - die ihn nicht bestätigte. Laut Kirmaiers Anwalt Vehautier sei nachwievor Ex-Präsident Dieter Schneider im Amt. Das aktuell tätige Präsidium um Gerhard Mayrhofer, das von den Mitgliedern am 14. Juli 2013 gewählt wurde, bezeichnete Vehautier während der Sitzung laufend als "Öffentlichkeit". Er wolle mit "richtigen Gegnern verhandeln, nicht mit der Öffentlichkeit", sagte Vehautier immer wieder.

Die Richterin wies Kirmaiers impulsiven Anwalt während der Sitzung immer wieder in die Schranken, "reden Sie hier nucht für die Presse!", sagte sie, später auch: "Reden Sie mit mir!"

Wie der Prozess ausgehen wird, ist nicht absehbar. Richterin Weitnauer sprach nach Sitzungsende davon, dass es sich um einen "sehr komplexen Fall" handle. "Man muss tief einsteigen, um jenseits aller Emotionen zu einem sachlich richtigen Urteil zu kommen", sagte sie. "Es ist üblich, bei einem so komplizierten Fall kein Stuhl-Urteil zu fällen." Sprich: Das Urteil erst nach langwieriger Prüfung zu fällen.

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