Gerichts-Posse: Es geht um 5 000 Euro
München - Elisabeth Dickerhof-Borello hatte das Problem in Sitzungssaal 4 schnell ausgemacht. „Sie sprechen viel übereinander, aber nicht miteinander”, sagte die Richterin am Arbeitsgericht München.
Bei der ersten Güteverhandlung zwischen Noor Basha (Kläger), Cousin von Löwen-Investor Hasan Ismaik, und dem TSV 1860 ging es am Mittwoch hoch her. Noor Basha fordert ausstehende Gehaltszahlungen in fünfstelliger Höhe. Diese wollen die Löwen nicht zahlen. „Die Abmachung war klar, dass der Investor für das Gehalt von Herrn Basha aufkommt”, konterte Löwen-Anwalt Ernst Schaller.
Das Problem bei der ganzen Sache: Noor Basha hat bei den Löwen lediglich ein kurzes Praktikum absolviert. Später stand die Idee im Raum, ihn „unbefristet” zum Scout zu machen. Wovon Robert Schäfer und der TSV 1860 schließlich Abstand nahmen. Uneinigkeit herrscht darüber, ob bereits ein Arbeitsvertrag bestanden hat oder nicht. Dies muss Basha nun nachweisen, konnte (oder wollte) das am Mittwoch aber nicht.
Die Gerichts-Posse. Beispiel gefällig?
Schäfer: „Wir haben überlegt, Noor Basha ein geringes finanzielles Verhältnis in Höhe von 450 Euro pro Monat anzubieten. Das hat er abgelehnt.” Und Basha-Anwalt Michael Scheele? „Davon ist uns nichts bekannt.”
In der mehrseitigen Anklageschrift fordert Scheele die Zahlung eines „rückständigen Bruttolohns” in Höhe von 25000 Euro „für den Zeitraum Februar 2013 bis Juni 2013” an Basha. Im November hatte Schäfer in einem Schreiben an die Ausländerbehörde eine Anstellung Bashas in Aussicht gestellt, mit den Worten: „Das monatliche Bruttogehalt des Herrn Basha wird ca. 5.000,00 betragen.”
Am 7. Januar sei das versprochene Arbeitsverhältnis dann im Beisein von Ismaik bestätigt worden. Als Zeuge könnte im weiteren Verfahren unter anderen der Ex-Präsident Dieter Schneider aussagen.
Richterin Dickerhof-Borello: „Derzeit sehe ich nicht, dass die Klage schlüssig ist.” Eine klare Warnung an Scheele und Basha, beim nächsten Mal die nötigen Beweise vorzulegen.
Schließlich schlug Dickerhof-Borello vor, dass sich die beiden Parteien außergerichtlich einigen und schlug eine Zahlung in Höhe von 10000 Euro vor. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt stellte Schäfer Basha eine Zahlung von 5000 Euro in Aussicht. Was Scheele ablehnte. Schäfer wiederum lehnte den Vorschlag der Richterin ab, die nächste Sitzung vor einem Güterichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen.
Fazit: Am 25. November steht die nächste Sitzung im Arbeitsgericht an – wenn sich Kläger und Beklagter bis dahin nicht außergerichtlich einigen.
Daran hat die Klägerseite aber ziemlich sicher kein Interesse. Basha hat seine zunächst aberkannte Aufenthaltsgenehmigung wieder inne – unabhängig vom Ausgang der Verhandlung.