Gericht spricht 1860-Anhänger frei - Schlag war Notwehr

Ein junger 1860-Fan ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Dank einer Videoaufzeichnung wurde der Schlag des Mannes als Notwehr gewertet, ein KSC-Fan hatte zuvor den Mann ohne Grund geschlagen.
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Bei einem Heimspiel gegen den KSC kam es zur Schlägrei. Der junge Fan wurde jetzt freigesprochen. (Archivbild)
Sebastian Raviol Bei einem Heimspiel gegen den KSC kam es zur Schlägrei. Der junge Fan wurde jetzt freigesprochen. (Archivbild)

München - Das Amtsgericht München hat einen 20-jährigen Fan der Löwen aus Alling vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Der junge Mann hatte am 13. Dezember 2014 das Spiel der Löwen gegen den Karlsruher SC in der Allianz Arena besucht.

Nach den Abpfiff kam es dann in der Nordkurve zu einer Schlägerei. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, mit dem Vorwurf, dass zunächst der Freund des jungen Fans und dann der Allinger selbst einem unbekannten Mann mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben sollen.

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In der Verhandlung wurde nun die Videoüberwachung einer Stadionkamera ausgewertet, mit positiven Folgen für den 60-Fan. Auf den Aufnahmen nämlich lasse sich erkennen, so der Richter, dass die Aggression nicht vom 20-jährigen Allinger, sondern von dem KSC-Fan ausgegangen sei.

Gäste-Anhänger schlägt zuerst

Als der 20-Jährige gerade ein über der Reling hängendes Banner abnehmen wollte, versperrte der unbekannte Geschädigte dem jungen Fan zunächst den Weg. Dabei sei der junge Mann völlig passiv geblieben. Als es ihm dann schließlich gelungen war, am Geschädigten vorbei zu kommen und ihn von sich weg zu schieben, habe ihm dieser einen Schlag ins Gesicht versetzt. Erst daraufhin habe der junge Fan reflexartig mit der offenen Hand dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen.

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Bereits die Staatsanwältin beantragte nach Betrachtung der Filmsequenzen einen Freispruch. Der zuständige Richter sprach den jungen Mann dann auch frei: "Dieser Schlag war gerichtlicher Einschätzung nach durch eine Notwehrlage gerechtfertigt. Der Angeklagte musste sich aufgrund des aggressiven Verhaltens des "Geschädigten", das letztlich in einem Faustschlag in sein Gesicht mündete, der Gefahr ausgesetzt sehen, weiter körperlich angegriffen und möglicherweise verletzt zu werden. Gegen die Fortsetzung des körperlichen Angriffs des "Geschädigten" auf ihn durfte er sich auf die erfolgte Art und Weise zur Wehr setzen. Sein Verhalten war daher durch Notwehr gerechtfertigt und nicht strafbar."

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

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