„Die Täter müssen den Schaden begleichen“

Feuerzeugwurf und Attacke auf den Schiri: Deutschlands renommiertester Sportrechtler, der Anwalt Christoph Schickhardt, erklärt in der AZ die juristischen Folgen.
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Viel Ärger: Schiedsrichter Wingenbach und Ahlen-Keeper Kirschstein.
Rauchensteiner/AK Viel Ärger: Schiedsrichter Wingenbach und Ahlen-Keeper Kirschstein.

MÜNCHEN - Feuerzeugwurf und Attacke auf den Schiri: Deutschlands renommiertester Sportrechtler, der Anwalt Christoph Schickhardt, erklärt in der AZ die juristischen Folgen.

Beim Montags-Spiel der Löwen gegen Ahlen kam es gleich zu mehreren Eklats, der Gästekeeper wurde von einem Feuerzeug getroffen, zwei Fans stürmten aufs Feld und attackierten den Schiedsrichter. Jetzt droht dem TSV 1860 eine hohe Geldstrafe und sogar Geisterspiele. Das würde den Verein abertausende Euro kosten. Die Löwen kündigten bereits an, sich den finnaziellen Schaden von den Tätern zu holen. Die AZ klärte mit Sportrechtler Christoph Schickhardt die Rechtslage.

AZ: Herr Schickhardt, beim Spiel der Löwen gegen Ahlen wurde der Schiedsrichter von zwei Fans tätlich angegriffen, der Ahlen-Torhüter von einem Feuerzeug getroffen. 1860 drohen schwere Sanktionen. Die Löwen haben angekündigt, die Täter dafür in Regress zu nehmen. Was sagen Sie als Jurist dazu?

CHRISTOPH SCHICKHARDT: Das geht eindeutig! Diese Täter müssen den Schaden begleichen, der sich 1860 durch die Handlungen dieser Personen ergibt. Das ist endgültig und letztinstanzlich von den deutschen Gerichten entschieden worden. Zwischen dem TSV 1860 und jedem Zuschauer besteht ein gültiger Vertrag mit Rechten und Pflichten. Der Fan hat die Verpflichtung, sich „ordentlich“ zu verhalten, dazu gehört auf jeden Fall, alle Gesetze einzuhalten. Dagegen wurde verstoßen. Daraus ergibt sich der Anspruch des TSV 1860 auf Schadenersatz gegenüber diesen Personen.

Kann der gesamte Schaden eingefordert werden? Selbst wenn es sich durch Geldstrafen und verhängte „Geisterspiele“ um mehrere Hunderttausend Euro handeln sollte?

Grundsätzlich ja. Die einzige Grenze ist, dass die Strafe angemessen sein muss. Da die Täter sich ja selten in den finanziellen Dimensionen des Herrn Hopp (SAP-Gründer und Multimillionär, d. Red.) bewegen, kann es eine Grenze nach oben geben. Aber grundsätzlich ist der gesamte entstandene Schaden bei den Tätern einforderbar. Man muss auch wirklich sagen, die Aktionen waren hanebüchen. Besonders der Wurf auf den Torhüter, der mit dem Rücken zum Geschehen arg- und sorglos seinem Beruf nach geht, ist kriminell. Ein Feuerzeug ist eine gefährliche Waffe im Sinne des Straftatbestandes der gefährlichen Körperverletzung. Wenn sich der Mann umgedreht hätte und am Auge oder der Schläfe getroffen worden wäre, hätte er blind oder tot sein können. Wissenschaftliche Tests haben belegt, dass ein Feuerzeugwurf diese Folgen haben kann.

Interview: Matthias Kerber

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