Derby-Prügelei: Löwen-Ultra zu 5 Monaten verurteilt

Nach dem kleinen Derby im November 2013 kommt es in der Fraunhoferstraße zu einer wüsten Prügelei zwischen Bayern- und Löwen-Ultras. Gegen einen der Beteiligten wurde nun eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, sowie ein Stadionverbot und 1700 Euro Geldauflage.
von  az
Bei den kleinen Derbys hat die Polizei immer einiges zu tun.
Bei den kleinen Derbys hat die Polizei immer einiges zu tun. © sampics/Augenklick

München - Am 6.11.13 kam es gegen 23.45 nach dem kleinen Derby zu einer wilden Prügelei zwischen Ultras von beiden Vereinen im Bereich der Kreuzung Fraunhoferstraße/Erhardstraße.

Das Amtsgericht München verurteilte nun einen 25 jährigen Anhänger des TSV 1860 München wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung. Das Gericht verhängte gegen den Verurteilten für 3 Jahre ein Stadion- und Fußballplatzverbot für alle Ligen. Außerdem ordnete es eine Geldauflage von 1700 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins an, wie das Münchner Amtsgericht am Montag mitteilte.

Das Geschah damals

Der verurteilte Täter befand sich nach dem Spiel mit Gleichgesinnten in einer Trambahn. Ein Löwen-Ultra betätigte die Notbremse, als außerhalb der Trambahn Bayern Fans gesichtet wurden. Die Trambahn musste daraufhin mitten an der Kreuzung anhalten. Nach längerem Zögern entriegelte der Trambahnfahrer aufgrund des Geschreis und der drohenden Rufe aus der Gruppe der Löwen-Fans die Türen. Es kam sogleich zu Schlägen und Tritten der in erster Reihe am Trambahnausstieg befindlichen TSV 1860-Anhänger, die aus der Trambahn heraus zuschlugen und zutraten, wobei sie auch Gegenstände wie Gürtel verwendeten. Der Angeklagte beteiligte sich bewusst an dem Angriff, wobei er den anderen Gruppenmitgliedern durch sein Agieren nicht nur Einsatzbereitschaft signalisierte, sondern auch Rückhalt und Stabilisierung in dem dynamischen Angriffsgeschehen verschaffte.

Die Mitglieder der Gruppe um den Angeklagten und die Gruppe der gegnerischen Anhänger des FC Bayern München schlugen und traten wechselseitig mit hoher Aggressivität aufeinander ein. Auch der Angeklagte trat im weiteren Verlauf von der Erhöhung aus mindestens einmal aus der Gruppe heraus mit seinem Fuß nach draußen, um in der dichten Menge einen FC Bayern-Anhänger zu verletzen. Ein Geschädigter konnte jedoch von der Polizei nicht ermittelt werden.

Es kam zu erheblichen Sachschäden an der Trambahn sowie der Gefahr von Verletzungen unbeteiligter Trambahn-Fahrgäste und anderer Personen. Anwohner, Fußgänger und sonstige Verkehrsbeteiligte wurden erheblich beeinträchtigt und verängstigt. Der Verkehr wurde durch die mitten auf der Kreuzung stehende Trambahn blockiert, wodurch sich unmittelbar ein Stau bildete. Viele Anrufe von verängstigten Bürgern gingen in der Notrufzentrale des Polizeipräsidiums München ein.

So erklärt das Gericht die Strafe

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mit strengen Bewährungsauflagen, vor allem ein dreijähriges totales Stadionverbot und 1700 Euro Geldauflage.

Zu Lasten des nicht vorbestraften Verurteilten wertete das Gericht vor allem die Gefährlichkeit der Gesamtsituation. Der Angeklagte agierte als Teil einer gewaltbereiten Gruppe von Fußballfans; das Geschehen wurde von den in der Straßenbahn befindlichen Personen als „bürgerkriegsähnlich“ wahrgenommen. Der Verurteilte muss sich zurechnen lassen, dass die völlig unbeteiligten Zeugen der Tat in ihrem Sicherheitsempfinden nachhaltig beeinträchtigt wurden.

Urteil des Amtsgerichts München vom 21.5.15, Aktenzeichen 832 Ds 466 Js 192337/14

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.