Blinder Mannheimer verklagt 1860 auf Schmerzensgeld

München - Thomas M. (55) ist ein großer Fan von Waldhof Mannheim. Der blinde Physiotherapeut war in dieser Funktion im Februar nach München gereist, um sein Team im Spiel bei den Löwen im Grünwalder anzufeuern. Da er seit seiner Geburt nur ein bis zwei Prozent Sehkraft hat, braucht er einen Begleiter. "Um meinen Platz im Stadion zu finden oder die Toilette."
Verstießen die Löwen gegen das Gleichbehandlungsgesetz?

Als Blinder bekomme man im Stadion Kopfhörer, erklärt er Richter Dietrich Weder auf Nachfrage. Darauf sind die Stimmen der Blindenreporter zu hören, die das Spiel kommentieren. So könne man als Blinder ein Spiel miterleben. Für seinen Begleiter musste der 55-Jährige am 8. Februar den ermäßigten Eintrittspreis von 16,50 Euro bezahlen. An und für sich kein Problem. Wenn dies für alle gelten würde. Aber der Mannheimer bekam im Gespräch mit einem anderen Fan mit, dass Rollifahrer im Stadion für ihre Begleiter nichts bezahlen müssen. Ein Verstoß der Löwen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Thomas M. fühlt sich jedenfalls diskriminiert. Es ginge nicht an, so argumentiert er am Donnerstag vor dem Landgericht, dass bei 1860 zwischen Behindertengruppen unterschieden werde. Er fordert symbolische 1.860 Euro Schmerzensgeld für die durch die Diskriminierung erlittenen seelischen Verletzungen.
TSV 1860 möchte den Streit beiseitelegen
Der Vertreter des TSV 1860 argumentiert, dass die Sache eher ein Problem des Vertriebswegs sei. Wer die Tickets online bestellt, kann keinen kostenfreien Platz für den Begleiter buchen. Dafür müsse man sich an die Geschäftsstelle wenden. Der TSV 1860 hat offenbar kein großes Interesse daran, die Gräben zu vertiefen, hat Thomas M. das Eintrittsgeld bereits zurückgezahlt. Und die Löwen bieten dem Waldhof-Fan zusätzlich an, ihn beim nächsten Aufeinandertreffen der Drittligisten einzuladen.
Der blinde Kläger will ein abschreckendes Urteil
Ein gutes Angebot, um - wie am 8. Februar auf dem Platz - auch im Gerichtssaal ein Unentschieden, sprich einen Vergleich, zu erreichen? Nein, Thomas M. spielt auf Sieg, will eine Entscheidung, ein Urteil, das abschreckend wirken soll. "Wollen Sie denn überhaupt noch ein Spiel der Löwen sehen", fragt der Richter nach. "Wenn ich kein Stadionverbot bekomme", antwortet der Kläger. Urteil: 5. November.