1860-Verwaltungsrat berichtet von "Drohschreiben" – KGaA wehrt sich

Verwaltungsrats-Boss Sascha Königsberg äußert sich zum Streit mit dem Präsidium des TSV 1860. Schuld sei der Investor. Wenig später reagiert die KGaA mit einem deutlichen Statement.
von  Bernhard Lackner, Florian Weiß
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Sascha Königsberg
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Sascha Königsberg © IMAGO/Ulrich Wagner

München – Der für die bis Ende Oktober notwendige positive Fortführungsprognose unabdingbare Darlehensvertrag von Hasan Ismaiks Firma HAM bleibt weiter das große Gesprächsthema bei den Löwen. Nachdem zuletzt ein Streit innerhalb des Muttervereins entbrannt war, geht Verwaltungsratschef Sascha Königsberg nun offenbar auf Annäherungskurs zum Präsidium.

In einem Interview mit dem Magazin "11 Freunde" erläuterte Königsberg die Sichtweise des Verwaltungsrats - und nimmt dabei die Oberlöwen um Robert Reisinger in Schutz.

Königsberg: Präsidium war vor "Friss oder Stirb"-Situation

"Die Ursache liegt nicht beim Präsidium, sondern darin, dass die HAM-Vertreter erst kurz vor Deadline ihre Forderungen gestellt haben - und dies offensichtlich mit Kalkül - obwohl man ausreichend Zeit hatte, die aufgeworfenen Fragen ohne Zeitdruck zu klären", sagt Königsberg.

Aufgrund der Kürze der Zeit habe sich das Präsidium daher mit einer "Friss oder Stirb"-Situation konfrontiert gesehen und daher "das aus seiner Sicht Mögliche getan, um Schlimmstes zu verhindern".

Konkret geht es darum, dass der Investorenseite in dem Darlehensvertrag im Rahmen einer Klausel Zugeständnisse bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern gemacht wurden, weshalb der Verwaltungsrat womöglich die 50+1-Regel untergraben sieht. Ohne jenen Darlehensvertrag hätte 1860 im schlimmsten Falle jedoch eine Insolvenz gedroht, weshalb das Präsidium auf den pikanten Deal einging.

Königsberg: Verwaltungsrat erhielt Drohschreiben von KGaA-Anwalt

"Unserer Kenntnis nach ist die Darlehenszusage zwingend notwendig, um die drohende Insolvenz zu verhindern. Ob dafür aber im Gegenzug so gravierende und weitreichende Zugeständnisse gemacht werden müssen, darf bezweifelt werden", sagt Königsberg und betont: "Der Verwaltungsrat wird mit dem Präsidium intern beraten, wie mit der aktuellen Situation bestmöglich umgegangen werden kann. Bestmöglich bedeutet für uns, dass einerseits die Insolvenz abgewendet wird, andererseits aber auch die Interessen des Muttervereins und der Mitglieder gewahrt bleiben."

Zudem erzählt Königsberg in dem Interview, dass der Verwaltungsrat ein anwaltliches Drohschreiben der KGaA erhalten habe, mit der Aufforderung, Anton Hiltmair einfach durchzuwinken, da der Vertrag angeblich keinen Spielraum belasse.

KGaA reagiert mit harscher Stellungnahme auf Königsberg-Interview

Das Interview Königsbergs widerrum veranlasste die KGaA am Abend zu einem Statement. Man sehe sich gezwungen, „Schaden von der KGaA abzuwenden und öffentlich Stellung zu nehmen.“ Von dem Darlehensvertrag hänge „das wirtschaftliche Überleben der KGaA“ ab, was Arbeitsplätze und Menschen betreffe. Weiter heißt es: „Öffentliches Spekulieren und Indiskretionen, die den Bestand des Vertrages gefährden, halten wir für äußerst bedenklich.“

Das besagte anwaltliche Schreiben sei nicht als „Drohschreiben“ einzuordnen, sondern fasse lediglich, aber notwendigerweise „die relevanten Bedingungen des Darlehensvertrages zusammen und erläutert mögliche Rechtsfolgen im Falle der Nichterfüllung. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen, die sich daraus ergeben könnten“. Weiter heißt es: „Das Schreiben schließt mit einer Handlungsempfehlung, die die dargelegten Punkte abwägt. Von einer Aufforderung, einen Kandidaten durchzuwinken, kann definitiv nicht die Rede sein, geschweige denn, dass die KGaA hierzu rechtlich in der Lage wäre.“

KGaA: Übliche und angemessene Regelungen, die die Rechte des e.V. nicht einschränken“

Der Darlehensvertrag respektiere zudem aus KGaA-Sicht die Satzung des TSV 1860 e.V. sehr wohl, den dieser beinhalte „ausdrücklich den Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrats zur Bestellung des Geschäftsführers.“ Erfreut zeigt sich die Firma zudem darüber, dass Königsberg einräumte, „dass der Darlehensvertrag auch aus Sicht des Verwaltungsrats nicht gegen die 50+1-Regel verstößt.“

Königsberg hatte in dem Interview erklärt, dass 50+1 zwar im engeren Sinne gewahrt werde, es aber darum gehe, „dass die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern durch den Mutterverein als Alleingesellschafter der Komplementärgesellschaft faktisch unmöglich gemacht werden konnte. Es besteht die Gefahr, dass der Mitgesellschafter dann wegen Vertragsbruch kündigen und das Darlehen sofort fällig stellen kann. Dies konnte dann eine wegen Vertragsbruch herbeigeführte Insolvenz zur Folge haben.“

Zu den vom Verwaltungsrat öffentlich beanstandeten Klauseln in dem Vertrag schreibt die KGaA: „Sämtliche Regelungen, einschließlich der von Herrn Königsberg angesprochenen Kündigungsmöglichkeit des Darlehensgebers, sind aus unserer Sicht und nach Einschätzung unserer rechtlichen Berater übliche und angemessene Regelungen, die die Rechte des e.V. nicht einschränken.“

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