1860-Darlehensvertrag mit Ismaik angepasst, doch der zentrale Kritikpunkt steht weiterhin drin

Das Präsidium des TSV 1860 äußert sich in einer Stellungnahme zum umstrittenen Darlehensvertrag mit Hasan Ismaik.
von  Christina Stelzl, Florian Weiß
Das Präsidium des TSV 1860: Vize Präsident Karl-Christian Bay, Präsident Robert Reisinger und Norbert Steppe.
Das Präsidium des TSV 1860: Vize Präsident Karl-Christian Bay, Präsident Robert Reisinger und Norbert Steppe. © sampics (sampics)

München – Nachdem sich am in den vergangenen Tagen der Verwaltungsrat sowie die KGaA des TSV 1860 zu Wort gemeldet hatten, folgt nun am frühen Freitagmorgen eine Stellungnahme des Präsidiums.

Demnach haben die Löwen-Bosse um Präsident Robert Reisinger, der zuletzt in der AZ konstruktive Lösungen angekündigt hatte, sowie seine Vizepräsidenten Karl-Christian Bay und Norbert Steppe erneut Kontakt mit der Investorenseite von Hasan Ismaik aufgenommen und seien damit dem Wunsch des Verwaltungsrats nach einem weiteren Dialog nachgekommen.

Geschäftsführer-Personalie nicht mehr im Darlehensvertrag – die war aber nicht der Kritikpunkt

„In Gesprächen mit Vertretern von HAM International wurde nunmehr vereinbart, die Personalie des Geschäftsführers Finanzen nicht weiter, wie ursprünglich von dem Darlehensgeber zwingend gefordert, in der Darlehensvereinbarung zu verankern“, heißt es in der Pressemitteilung des Präsidiums. Damit ist die für das Darlehen geforderte Bestellung von Anton Hiltmair vom Tisch. Zudem seien sich beide Seiten einig, „dass die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA einen fachlich geeigneten Finanzexperten benötigt.“

Die Personalie Hiltmair war aber gar nicht der zentrale Kritikpunkt des Verwaltungsrates. Dieser bestand in der Klausel, dass der Darlehensgeber, also Ismaik, den Darlehensvertrag „ohne Einschränkung“ kündigen könne, wenn „die Abberufung oder Ernennung eines Geschäftsführers“ ohne einen „entsprechenden Mehrheitsbeschluss des Beirats“ getroffen wird. Dies würde bedeuten, dass bei Stimmengleichheit im paritätisch besetzten Beirat der Geschäftsführung die e.V.-Seite nicht mehr in der Lage wäre, den Geschäftsführer – auch gegen den Willen der HAM – zu bestellen. Dieser Passus besteht nun aber weiterhin, was dem Verwaltungsrat nicht gefallen dürfte.

1860-Präsidium weist den Verwaltungsrat zurecht

Das Präsidium nimmt das Kontrollgremium selbst in dem Statement ebenfalls ins Visier. Reisinger, Bay und Steppe betonen darin, dass ihnen allein die Führung des Vereins obliege, der Verwaltungsrat sei „kein ‘Kabinett’ einer ‘Regierung’“. Das Präsidium stellt unmissverständlich fest: „Der Verwaltungsrat darf sich nicht in den operativen Bereich einmischen. Auch die Entwicklung von Strategien fällt allein in die Zuständigkeit des Präsidiums. Satzungsgemäß überwacht der Verwaltungsrat die Arbeit des Präsidiums. Er kann dieser Aufgabe aber schlecht nachkommen, wenn er selbst die Linie vorgeben will.“

Eine deutliche Rüge des Präsidiums an den Verwaltungsrat. Fortsetzung folgt.


Die Pressemitteilung des 1860-Präsidiums im Wortlaut

Liebe Mitglieder, liebe Fans und Unterstützer unseres Vereins,
die nur durch eine öffentliche Mitteilung des Verwaltungsrats vom 08.11.2024 an uns herangetragenen Bitte, hinsichtlich der Darlehensvereinbarung in einen weiteren Dialog mit unserem Mitgesellschafter zu treten, ist das Präsidium nachgekommen.
In Gesprächen mit Vertretern von HAM International wurde nunmehr vereinbart, die Personalie des Geschäftsführers Finanzen nicht weiter, wie ursprünglich von dem Darlehensgeber zwingend gefordert, in der Darlehensvereinbarung zu verankern.

Beide Gesellschafter sind sich einig, dass die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA einen fachlich geeigneten Finanzexperten benötigt. Mit der Nachbesetzung der vakanten Position ist der Beirat der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH betraut.

Das Präsidium wird, wie in der Vergangenheit stets geschehen, satzungsgemäß die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats des TSV München von 1860 e. V. einholen, wenn es über die Bestellung eines Geschäftsführers für die Tochtergesellschaft entscheidet.

Um Missverständnissen in der öffentlichen Wahrnehmung entgegenzuwirken, verweisen wir noch einmal auf Ziffer 11.3.2 der Satzung des TSV München von 1860 e. V., nach der dem Präsidium die Geschäftsführung des Vereins obliegt. Der Verwaltungsrat ist kein „Kabinett“ einer „Regierung“. Maßnahmen der Geschäftsführung können nicht dem Verwaltungsrat übertragen werden.

Der Verwaltungsrat darf sich nicht in den operativen Bereich einmischen.

Auch die Entwicklung von Strategien fällt allein in die Zuständigkeit des Präsidiums. Satzungsgemäß überwacht der Verwaltungsrat die Arbeit des Präsidiums. Er kann dieser Aufgabe aber schlecht nachkommen, wenn er selbst die Linie vorgeben will.

München, den 15. November 2024,

Präsidium des TSV München von 1860 e. V.

Robert Reisinger, Karl-Christian Bay, Norbert Steppe

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