Sommermärchen-Prozess steckt in Verfahrensfragen fest

Im Sommermärchen-Prozess um dubiose deutsche Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 kommt das schweizerische Bundesstrafgericht nicht voran.
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Wolfgang Niersbach (r) und seine Anwälte treffen am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.
Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa/dpa Wolfgang Niersbach (r) und seine Anwälte treffen am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.

Bellinzona - Im Sommermärchen-Prozess um dubiose deutsche Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 kommt das schweizerische Bundesstrafgericht nicht voran.

Der als Angeklagter überraschend angereiste ehemalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach kam am Mittwoch nicht zu Wort. Das Gericht kam nicht dazu, die eigentlichen Vorwürfen des Betrugs beziehungsweise der Gehilfenschaft zum Betrug anzusprechen.

Es ging zunächst um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus im schwer betroffenen Kanton Tessin, wo die Verhandlung stattfindet. Anschließend rangen Anwälte und Richter um die Verhandlungsfähigkeit der nicht erschienen angeklagten Ex-DFB-Funkionäre Theo Zwanziger (74) und Horst R. Schmidt (78). Das Gericht vertagte die Verhandlung ohne Beschlüsse auf den Donnerstag.

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