Semenya zieht vor Schweizer Bundesgericht

Südafrikas Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya zieht im Streit wegen ihrer Hormonwerte vor das Schweizer Bundesgericht.
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Setzt ihren Rechtsstreit vor dem Schweizer Bundesgericht fort: Caster Semenya.
Kamran Jebreili/AP/dpa Setzt ihren Rechtsstreit vor dem Schweizer Bundesgericht fort: Caster Semenya.

Lausanne - Südafrikas Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya zieht im Streit wegen ihrer Hormonwerte vor das Schweizer Bundesgericht.

Dort will sie das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) anfechten, der Anfang Mai zugunsten des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) entschieden hatte. Dies hätte zur Folge, dass sich Semenya einer Hormontherapie unterziehen müsste, sollte sie weiterhin an Frauenrennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) teilnehmen wollen.

"Ich bin eine Frau und eine Weltklasse-Athletin. Die IAAF wird mich nicht zu Drogen verpflichten oder daran hindern, die Person zu sein, die ich bin", wird Semenya in einer Pressemitteilung zitiert. Die 28-Jährige stützt ihren Antrag auf "fundamentale Menschenrechte". Die CAS-Entscheidung billige die Regelungen der IAAF, die unnötige und unerwünschte hormonelle Eingriffe bei Sportlerinnen trotz fehlender medizinischer Protokolle und der unsicheren gesundheitlichen Folgen vorsehe.

Die IAAF verpflichtet Läufer mit intersexuellen Anlagen, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken. Sie lehnt dies aber vehement ab und hatte zuletzt angekündigt, auf die 3000-Meter-Strecke auszuweichen.

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