Schmidt fordert Hall-of-Fame-Platz für DDR-Handballer

Der ehemalige Weltklassetorhüter Wieland Schmidt fordert für die DDR-Handballer, die 1980 in Moskau das bislang einzige deutsche Olympia-Gold holten, höchste Anerkennung.
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Olympiasieger Wieland Schmidt (l) und Weltmeister Heiner Brand.
Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa Olympiasieger Wieland Schmidt (l) und Weltmeister Heiner Brand.

Leipzig - Der ehemalige Weltklassetorhüter Wieland Schmidt fordert für die DDR-Handballer, die 1980 in Moskau das bislang einzige deutsche Olympia-Gold holten, höchste Anerkennung.

Denn Heiner Brand, Weltmeister als Spieler und Trainer, sowie Erhard Wunderlich, Bernhard Kempa und Joachim Deckarm sind in der Hall of Fame des deutschen Sports vertreten, die DDR-Handballer aber nicht. "Ich finde es sehr, sehr schade, denn wir waren insgesamt sehr, sehr erfolgreich. Nicht nur mit dieser Mannschaft, sondern auch als Einzelspieler mit unseren Vereinen", sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Sensation von Moskau, als das Team die Russen nach Verlängerung bezwang.

Schmidt glaubt, dass es seine ehemaligen Teammitglieder mehr als verdient haben. "Frank-Michael Wahl, als Rekordnationalspieler und Ehrenkapitän des DHB, der auch als Trainer in Hameln unterwegs war, oder Leute mit Lothar Doering, der als Spieler Olympiasieger wurde und als Bundestrainer unsere DHB-Frauen zum WM-Titel führte, gehören einfach in die Hall of Fame", betonte das Torhüter-Idol vom SC Magdeburg, der heute noch beim DHB oder beim Rekordmeister HC Leipzig mit Torhütertalenten arbeitet.

DHB-Präsident Andreas Michelmann will das Jubiläum nochmal nutzen. "Die ostdeutschen Olympiasieger von 1980 zählen ebenso wie die westdeutschen Weltmeister von 1978 zur DNA der deutschen Sport- und Handballgeschichte", meinte Michelmann auf dpa-Anfrage und betonte: "Einige der 80er-Olympiasieger standen bereits in den vergangenen Jahren an der Schwelle zur Aufnahme in die Hall of Fame. Wir werden die Namen unserer Handball-Helden gern erneut hinterlegen. Die Entscheidung liegt jedoch bei einer Jury."

© dpa-infocom, dpa:200726-99-931846/3

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