Sachenbacher-Stehle: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Zumindest für die Justiz ist der Fall Sachenbacher-Stehle vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft München wird nicht weiter ermitteln - das Präparat sei kein Arzneimittel.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Evi Sachenbacher-Stehle hat ihre Biathlon-Karriere inzwischen beendet.
dpa Evi Sachenbacher-Stehle hat ihre Biathlon-Karriere inzwischen beendet.

München - Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit der positiven Dopingprobe von Ex-Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle eingestellt. Das von ihr eingenommene Präparat stelle kein Arzneimittel dar, da der enthaltene Wirkstoffgehalt zu gering sei, teilte die Staatsanwaltschaft München I am Montag mit. In der Probe von Sachenbacher-Stehle waren während der Olympischen Winterspiele in Sotschi vor knapp einem Jahr Spuren von Methylhexanamin entdeckt worden. Sie gab an, die Substanz unbewusst über ein Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen zu haben.

Lesen Sie hier: Kati Wilhelm: Wäre schön, wenn Sachenbacher "noch mal zurückkommt"

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Dopingbefund zunächst gegen Unbekannt ermittelt und einen Ernährungsberater sowie drei Personen identifiziert, die als Unternehmer für die Zufuhr und den Vertrieb des Präparates verantwortlich gewesen seien. Sachenbacher-Stehle war in dem Verfahren nicht Beschuldigte, sondern lediglich Zeugin.

Die Internationale Biathlon-Union (IBU) hatte Sachenbacher-Stehle für zwei Jahre gesperrt, der Internationale Sportgerichtshof CAS reduzierte das Strafmaß Mitte November auf sechs Monate. Die 34-Jährige beendete wenige Wochen später ihre Karriere.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.