Pechstein verliert - und gewinnt doch

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein scheitert mit ihrem Schadenersatzprozess gegen den Welt- und Nationalverband in erster Instanz. Das Sportgericht ist allerdings beschädigt.
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Kämpft unermüdlich weiter: Claudia Pechstein
dpa Kämpft unermüdlich weiter: Claudia Pechstein

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein scheitert mit ihrem Schadenersatzprozess gegen den Welt- und Nationalverband in erster Instanz. Das Sportgericht ist allerdings beschädigt.

München - Claudia Pechstein hat das Sportrechtssystem ins Wanken gebracht, im millionenschweren Schadenersatzprozess jedoch eine Niederlage erlitten.

Das Landgericht München I erklärte die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung zwischen Verbänden und Athleten im Falle der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin am Mittwoch für unwirksam – die Autorität des Internationalen Sportgerichtshofs CAS ist stark angekratzt.

"Das ist ein Erfolg, vielleicht sogar eine Revolution für die gesamte Sportwelt“, sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. Athleten könnten nicht weiter gezwungen werden, eine Klausel zu unterschreiben, die es ihnen verbietet, vor ein staatliches Gericht zu ziehen.

Der Deutsche Olympische Sportbund sieht seine Praxis der Vereinbarungen mit den Sportlern nicht betroffen. „Die Aussagen des Gerichtes zur Athletenvereinbarung beziehen sich nicht auf die Athletenvereinbarung, die Claudia Pechstein mit dem DOSB vor den Olympischen Spielen in Sotschi geschlossen hat, sondern auf die Athletenvereinbarung mit dem nationalen und internationalen Fachverband“, sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Das Gericht begründete die Entscheidung im Fall Pechstein damit, dass die Vereinbarung vonseiten der 42-Jährigen nicht freiwillig getroffen worden sei.

Die Beklagten, die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft sowie der Eislauf-Weltverband, hätten eine Monopolstellung inne gehabt. Pechstein habe bei der Unterzeichnung keine Wahl gehabt, denn ohne wäre die Berlinerin nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen.

„Zum Ärger des Pechstein-Lagers prüfte die das Gericht nicht, ob Pechsteins auf Indizien beruhende Dopingsperre rechtswidrig gewesen ist. Das Gericht sah sich an den Schiedsspruch des CAS gebunden.

„Das halten wir für falsch und sehen das als widersprüchlich an. Einerseits fühlt man sich gebunden an ein Schweizer Gericht, andererseits aber sagt man, die Schiedsklausel ist unwirksam. Das passt nicht zusammen“, sagte Summerer.

Deshalb wird Pechstein gegen die abgewiesene Schadenersatzklage Berufung vor dem Oberlandesgericht München einlegen. Sie hatte unter anderem Schadenersatz in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro gefordert.

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