Pechstein klagt gegen Anti-Doping-Gesetz

Sie hat fast kein Geld mehr, und doch gibt sie nicht auf: Eisschnellläuferin Clauda Pechstein kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Anti-Doping-Gesetz an. Sie sieht ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt.
von  dpa/sid
Unerbittlich und unerschütterlich: Claudia Pechstein.
Unerbittlich und unerschütterlich: Claudia Pechstein. © dpa

Berlin - Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein sieht sich wegen des geplanten Anti-Doping-Gesetzes in ihren Grundrechten verletzt und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies bestätigte ihr Manager Ralf Grengel am Mittwoch.

"Sobald das Anti-Doping-Gesetz in Kraft tritt, kann Claudia Pechstein dagegen Verfassungsbeschwerde erheben, insbesondere gegen § 11, der sie zwingt, auf ein staatliches Gericht zu verzichten", erklärte Pechstein-Anwalt Thomas Summerer. Das Gesetz, dessen zweite und dritte Lesung im Bundestag nach der Sommerpause erfolgt, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

"Sie ist unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt, weil das Gesetz die Sportlerin zu Entscheidungen zwingt, die später möglicherweise nicht mehr korrigierbar sind", begründete der Münchner Jurist. Damit muss Pechstein nach Summerers Angaben nicht wie üblich den Rechtsweg ausschöpfen und kann sich mit ihrer Klage direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden.

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Zuvor hatten auch Diskuswurf-Olympiasieger Robert Harting und Hammerwurf-Ex-Weltrekordlerin Betty Heidler angekündigt gegen das geplante Gesetz vorzugehen, wenn der vorliegende Entwurf nicht gravierend geändert werde. Pechstein streitet mit dem Internationalen Eislauf-Verband ISU vor dem Bundesgerichtshof um Schadenersatz in Millionhöhe nach ihrer Dopingsperre. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten haben sie nach eigenen Angaben inzwischen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.

Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), zeigt große Anteilnahme am Schicksal von Deutschlands Rekord-Olympionikin Pechstein. "Die aktuelle Situation von Claudia Pechstein ist bedauerlich. Der Fall zeigt, welche großen Herausforderungen es für den Sport und seine Athletinnen und Athleten auch außerhalb des Stadions gibt", sagte Hörmann.

In einem Artikel"Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hatte die 43 Jahre alte Eisschnellläuferin über ihre Finanzprobleme angesichts des Kampfes gegen ihre Dopingsperre gesprochen. "Mir ist alles genommen worden. Ich habe lernen müssen, damit zu leben", sagte Pechstein.

Harting machte im Bundestag den "finanziellen Ruin" von Claudia Pechstein öffentlich. Beim anstehenden Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fehlt ihr das Geld für einen Anwalt. Ist es ein Hilferuf, um Sponsoren und Unterstützer zu gewinnen? Oder ein Hinweis auf eine drohende Privatinsolvenz? Auf Pechstein kämen beim Streitwert von 4,4 Millionen Euro für den Anwalt 34.299 Euro Verfahrens- sowie 22.369 Euro Termingebühren - plus die jeweilige Mehrwertsteuer - zu, die sie nicht stemmen kann.

Pechstein könnte Prozesskostenhilfe beantragen, aber die ist trotz des hohen Streitwerts von 4,4 Millionen mit einer Summe von 30.000 Euro gedeckelt.

Für Pechstein entfiele damit eine maximale Unterstützung vonseiten des Staates in Höhe von 1028,10 Euro (Verwaltungsgebühr) und 679,50 (Termingebühr).

Dazu muss sie ihre Vermögensverhältnisse komplett offenlegen.

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