Pechstein erleidet Niederlage am BGH

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat in ihrem jahrelangen Prozess-Marathon eine herbe Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig.
Karlsruhe - Damit widersprach er in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt.
Während Pechstein wortlos das Gerichtsgebäude verließ, kündigte ihr Anwalt Thomas Summerer die Fortsetzung des Kampfes an. "Das war noch nicht das letzte Wort", sagte Summerer. Das Pechstein-Lager will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und hatte im Vorfeld schon erklärt, zur Not vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
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Pechstein hat die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das OLG gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.
Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.