Keine Gnade für Fehlstarter!
Die Leichtathletik steht vor einer großen Reform. Der Weltverband IAAF will den Fehlstart abschaffen. Das bedeutet, dass jeder Frühstart mit sofortigem Ausschluss bestraft wird. Bisher hatten die Läufer noch eine zweite Chance.
Die Leichtathletik will den Fehlstart abschaffen. Das Council des Weltverbandes IAAF stehe voll hinter diesem Vorschlag und habe ihn am Samstag einstimmig angenommen, berichtete Generalsekretär Pierre Weiss in Berlin. Die finale Entscheidung, ob der Verursacher eines Fehlstarts zukünftig sofort disqualifiziert wird, trifft nun der IAAF-Kongress im August in Berlin. Im Kongress haben alle 213 Mitgliedsnationen ein Stimmrecht. Sieben von ihnen wollen den Antrag auf Regeländerung einbringen. 2005 war dieser Vorschlag noch vertagt worden.
„Die Zockerei der Athleten muss aufhören“, sagt Jorge Salcedo, Chef der technischen Kommission. Die neue Vorschrift, die der bereits seit längerem geltenden „Ein-Start-Regel“ im Schwimmen entspricht, könnte am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die derzeitige Fehlstart-Regel, nach der pro Rennen ein vergeblicher Anlauf erlaubt ist, gilt seit 1. Januar 2003. Beim zweiten Fehlstart muss jeweils der Verursacher die Bahn verlassen – egal, ob er schon am ersten Vergehen beteiligt war oder nicht.
Mit der Reform der Regel 162, Punkt 7, will sich die IAAF im Wettstreit der Sportarten auf dem heiß umkämpften TV-Markt besser positionieren und zuschauerfreundlicher werden. Denn bei Fehlstarts zappt das Publikum zu schnell weg. Getestet werden soll zudem die Einführung eines Verfolgungsrennens am Ende der Mehrkämpfe nach dem Vorbild des Biathlons, erklärte Salcedo. Diese Idee hatte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) 2007 schon einmal vergeblich ins Spiel gebracht.
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