Gericht verurteilt Emig zu Haftstrafe
Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunk hat sich nach Ansicht des Gerichts der Untreue und Bestechlichkeit schuldig gemacht. Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Das Frankfurter Landgericht hat Jürgen Emig wegen Korruption zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 63-Jährige Sportjournalist habe sich der Untreue und Bestechlichkeit schuldig gemacht, erklärten die Richter. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
Als Leiter der Sportredaktion des Hessischen Rundfunks hatte Emig laut Anklage zwischen 2001 und 2004 mehr als eine halbe Million Euro aus Schmiergeldern und Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Das Gericht erklärte, Emig habe den Hessischen Rundfunk um mindestens 285.000 Euro geschädigt.
Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Strafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren. Emigs Anwalt wies dem Hessischen Rundfunk eine Mitverantwortung zu. Der Sender habe die Praxis gebilligt, Produktionskostenhilfen von Sportveranstaltern zu verlangen. Emig war über seine Frau verdeckt an der Vermarktungsagentur SMP beteiligt, die Produktionszuschüsse von Sportveranstaltern für Sendungen kassierte.
Mitangeklagter Frahm erhält Bewährungsstrafe
Der ehemalige SMP-Geschäftsführer Frahm wurde wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue verurteilt. Er erhielt ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Seine Verteidiger hatten für den Fall der Verurteilung auch eine Bewährungsstrafe gefordert. (dpa/AP)
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