Garmisch: Erste Enteignung für Olympia-Piste

Ein widerspenstiger Eigentümer lässt Pistenraupen nicht auf die Kandahar-Abfahrt. Die Gemeinde will sich "nicht erpressen lassen". Bis zur WM im Februar muss eine Einigung her.
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Am Montag geht sie los - die Ski-WM in Garmisch-Partenkirchen.
dpa Am Montag geht sie los - die Ski-WM in Garmisch-Partenkirchen.

GARMISCH - Ein widerspenstiger Eigentümer lässt Pistenraupen nicht auf die Kandahar-Abfahrt. Die Gemeinde will sich "nicht erpressen lassen". Bis zur WM im Februar muss eine Einigung her.

Warnschuss für die aufsässigen Anti-Olympia-Bauern von Garmisch. Die Marktgemeinde will einen renitenten Grundstücksbesitzer faktisch enteignen lassen. Der Landwirt hat der Gemeinde verboten, sein Grundstück im Zielbereich der Kandahar-Abfahrt zu betreten. Die Piste der Hochgeschwindigkeitsstrecke kann in diesem Bereich nicht mehr präpariert werden. Im Februar sollen hier die WM-Abfahrtsläufe stattfinden, 2018 die Olympia-Abfahrt. „Wir hoffen, dass das Verfahren bis zur Ski-WM abgeschlossen ist“, sagt Gemeindesprecher Florian Nöbauer der AZ. Die Entscheidung über die „Besitzeinweisung“ liegt beim Landratsamt.

Der Streit um das 20 mal 40 Meter große Grundstück schwelt seit Monaten. Der Eigentümer gehört auch zu den Anti-Olympia-Kämpfern. Ihm geht es aber um ein Geschäft, sagt die Gemeinde: „Er wollte von uns rechtswidrige Baugenehmigungen als Gegenleistung“, sagt Bürgermeister Thomas Schmid: „Wir konnten uns nicht erpressen lassen.“ Mehr als 16 Millionen Euro Bundeszuschüsse hat die Gemeinde für die Pisten bekommen, „um die Strecke als Trainingsgebiet für den Hochleistungssport anzubieten“. Dies sei ohne das umstrittene Areal nicht zu gewährleisten.

„Wir wollen niemandem den Grund und Boden wegnehmen“, sagt der Bürgermeister. „Es geht lediglich um eine geduldete Nutzung.“ Im Zusammenhang mit Olympia gehört der Landwirt wie fünf andere Grundstückseigentümer zu den Klägern, die einen Rückzug von der Bewerbung fordern. Sie haben Grundstücke, die nach bisheriger Planung unerlässlich für die Sportstätten sind. Bisher hat die Staatsregierung eine Enteignung der Betroffenen für Olympia ausgeschlossen.

mm

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