VfB Stuttgart leiht Stürmer Taschtschy nach Brünn aus

Der VfB Stuttgart leiht den Stürmer bis zum Saisonende an den tschechischen Erstligisten FC Zbrojovka Brünn aus. Unterdessen annulliert das DFB-Sportgericht die Gelbe Karte für Jordi Figueras vom Karlsruher SC.
von  sid
Stuttgarts Boris Taschtschy (rechts) im Zweikampf mit dem Leverkusener Leverkusens Vladlen Yurchenko. Szene aus der Bundesliga-Partie in der vergangenen Saison.
Stuttgarts Boris Taschtschy (rechts) im Zweikampf mit dem Leverkusener Leverkusens Vladlen Yurchenko. Szene aus der Bundesliga-Partie in der vergangenen Saison. © dpa

Stuttgart - Zweitliga-Tabellenführer VfB Stuttgart gibt den ukrainischen Profi Boris Taschtschy bis zum Saisonende an den tschechischen Erstligisten FC Zbrojovka Brünn ab.

Das teilten die Schwaben am Mittwoch mit. Taschtschy war von VfB-Trainer Hannes Wolf nach fünf Liga-Einsätzen in dieser Saison aus dem Kader aussortiert worden und trainierte nach der Winterpause mit der Regionalliga-Mannschaft des Vereins.

Der 23 Jahre alte Stürmer war im Winter 2015 nach Stuttgart gewechselt. In der vergangenen Spielzeit kam er neunmal in der Bundesliga zum Einsatz.

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Gelbe Karte annulliert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte von Jordi Figueras vom Zweitligisten Karlsruher SC annulliert. Das Gremium gab damit einem Einspruch der Badener statt.

Die Karlsruher hatten sich darauf berufen, dass Figueras der falsche Adressat der Verwarnung im Punktspiel am vergangenen Sonntag gegen Union Berlin (1:2) gewesen war. Die in der fünften Spielminute geahndete Regelwidrigkeit war von KSC-Profi David Kinsombi begangen worden.

Schiedsrichter Thorben Siewer (Olpe) erklärte gegenüber dem DFB, dass der Gelben Karte von Figueras tatsächlich eine Verwechslung der beiden Spieler vorausgegangen war. Auch die Fernsehbilder belegten dies. Siewer hatte zunächst richtig gelegen, dann aber auf Intervention des Vierten Offiziellen Tobias Endriß (Bad Ditzenbach) fälschlicherweise Figueras verwarnt.

Nach Paragraph 12 der der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Gelbe Karte gegen einen Akteur nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Referee "in der Person des Spielers" geirrt hat.

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