Steuerbetrug: Justiz verdächtigt Messi weiter

Fußball-Star Lionel Messi wird eine Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung kaum noch abwenden können. Die Ermittlungen werden weiter fortgesetzt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Champions-League-Sieger und Superstar des FC Barcelona Lionel Messi wird verdächtigt, Steuern hinterzogen zu haben.
dpa Der Champions-League-Sieger und Superstar des FC Barcelona Lionel Messi wird verdächtigt, Steuern hinterzogen zu haben.

Barcelona - Ein Gericht in Barcelona wies am Mittwoch den Antrag des viermaligen Weltfußballers zurück, die Ermittlungen gegen den Argentinier einzustellen. Der Stürmer des FC Barcelona hatte sein Gesuch damit begründet, dass er sich um finanzielle Angelegenheiten nicht gekümmert und sein Vater Jorge die Verantwortung für die steuerlichen Angelegenheiten übernommen habe.

Lesen Sie hier: Messi und Neymar sollen FIFA-Skandal überstrahlen

Zuvor war bereits die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag gescheitert, das Verfahren gegen den Weltstar einzustellen. Die Justiz legt dem Stürmer und dessen Vater zur Last, in den Jahren 2007, 2008 und 2009 dem Finanzamt 4,1 Millionen Euro an Steuern schuldig geblieben zu sein. Die Argentinier zahlten nach Einleitung der Ermittlungen 15 Millionen Euro Steuern an das Finanzamt nach.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Unwissenheit nicht vor einer Strafe schütze. Es sei zwar verständlich, dass ein Fußballstar sich nicht um die Verwaltung eines Millionenvermögen kümmern könne. Eine Reihe von Transaktionen hätten Messi aber stutzig machen müssen. Mit der Entscheidung des Gerichts stieg die Wahrscheinlichkeit, dass gegen den Barça-Star Anklage erhoben und ein Prozess gegen ihn eröffnet wird.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.