Sky: Neue App bringt Live-Fußball auf's Handy

Der Pay-TV-Sender Sky bewirbt eine App, mit der sich kurz nach Abpfiff die Bundesliga verfolgen lässt. Das ruft Ärger beim Springer Verlag hervor, dessen offizielle Bundesliga-App von der DFL weniger Berechtigungen bekommen hat.
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Die neue Sky-Bundesliga App Sky Sport News HD kostet 4,49 Euro und ermöglicht dem Empfang des Live-Programms direkt nach Abpfiff der Spiele.
dpa Die neue Sky-Bundesliga App Sky Sport News HD kostet 4,49 Euro und ermöglicht dem Empfang des Live-Programms direkt nach Abpfiff der Spiele.

München – Immer am Ball, egal wo Sie sind“ – so wirbt das Pay-TV-Unternehmen Sky Deutschland für seine neue App, Sky Sport News HD. 4,49 Euro kostet der Download für iPad und Smartphone. Ein Sky-Abo ist hierfür nicht erforderlich. Der User hat den Live-Stream zum Programm des Senders, keine abrufbaren Clips. „Im Sky Sport News HD Livestream sind bereits unmittelbar nach Abpfiff alle Tore des aktuellen Bundesliga, DFB-Pokal und UEFA-Champions League Spieltags zu sehen“, bewarb der Sky-Senderchef Roman Steuer die Neuvorstellung.

Wenig begeistert von diesem Angebot ist der Axel-Springer-Verlag. 20 Millionen Euro hat man hier dafür ausgegeben, um mit exklusiven Videos die „Bundesliga bei Bild“ attraktiv zu machen. Gerade eben erst hat Axel Springer mit dem Verkauf von Zeitungen und Magazinen die künftige Ausrichtung des Medienhauses auf den digitalen Markt untermauert. Eine Stunde nach Spielende soll man über Bild kostenpflichtig Spielzusammenfassungen abrufen können. Monatlich kostet hier das Abo 7,98 Euro.

Das Sky-Angebot das Bild an Aktualität schlagen will, kommt natürlich äußerst ungelegen. Die DFL bemüht sich um Klarstellung: „Die Medienpartner der Bundesliga haben im Rahmen der Ausschreibung klar definierte Rechte erworben. Dies gilt auch für das exklusive Recht von Axel Springer. Alle Pakete enthalten bestimmte Berechtigungen, aber auch Grenzen, die die jeweiligen Exklusivitäten sicherstellen sollen. Diese Grenzen sind von allen Rechte-Inhabern einzuhalten.“ Eine Klärung soll es kurzfristig „im Dialog mit den Beteiligten“ geben.

 

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