Geldstrafe für den Club

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt.
dpa |
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt.

Frankfurt/Main - Wie der Verband mitteilte, wertete der Einzelrichter das Zünden von pyrotechnischem Material durch Club-Fans beim Ligaspiel am 9. November 2012 in Mainz sowie das Abbrennen von Bengalischem Feuer in der Partie am 16. Dezember 2012 gegen Werder Bremen als unsportliches Verhalten. Nürnberg hat dem Urteil zugestimmt. 

Auch Ligakonkurrent Hoffenheim muss zahlen. Wegen unsportlichen Verhaltens der Fans verurteilte der DFB die TSG zu 10.000 Euro Strafe. Das Sportgericht ahndete mit der Geldstrafe das Werfen von vielen Papierschlangen während der Begegnung am 2. Dezember vergangenen Jahres gegen Werder Bremen. Das Papier verfing sich im Fangzaun und Tornetz und musste in der zweiminütigen Spielunterbrechung mühevoll entfernt werden. Die TSG stimmte ebenfalls dem Urteil des Einzelrichters zu.

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