Führerschein-Affäre: Strafbefehl gegen Leipzigs Keita

Mittelfeldspieler Naby Keita von RB Leipzig ist wegen Urkundenfälschung ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.
SID |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Naby Keita droht Ärger.
Luis Vieira/AP/dpa Naby Keita droht Ärger.

Leipzig - "Dieser Vorgang ist uns bekannt", bestätigte ein Klubsprecher auf SID-Anfrage einen Bericht der Bild-Zeitung über die Verwicklung des 22-Jährigen in eine Führerschein-Affäre. Man gehe jedoch "nach eingehenden Gesprächen nicht davon aus, dass es sich um eine Fälschung handelt", erklärte der Sprecher weiter. Keitas Anwalt sei eingeschaltet und warte auf Akteneinsicht.

Die Bild-Zeitung hatte am Freitagabend gemeldet, dass gegen den guinesischen Nationalspieler Strafbefehl erlassen worden sei. Keita soll auf deutschen Ämtern zweimal versucht haben, allem Anschein nach gefälschte Führerscheine aus seiner afrikanischen Heimat umschreiben zu lassen, um in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Die Papiere seien von Spezialisten des sächsischen Landeskriminalamtes "als Totalfälschungen identifiziert" worden, wird Sprecher Stefan Blaschke vom Amtsgericht Leipzig von dem Blatt zitiert. Weiterhin stehe laut Blaschke für Keita eine Strafe "im sechsstelligen Bereich" im Raum.

Offen ist, ob gegen Keita, der im kommenden Sommer für den Klub-Transferrekordwert von 75 Millionen zum englischen Spitzenklub FC Liverpool wechselt, auch wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein ermittelt wird. Nationalspieler Marco Reus von Borussia Dortmund war im Dezember 2014 wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 540.000 Euro verurteilt worden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.