Doping: Burghausens Solga kommt mit Verwarnung davon

DFB-Sportgericht lässt Milde walten, da es sich "nicht um einen klassischen Dopingfall" gehandelt hätte.
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Kein klassischer Dopingfall: Burghausens Solga wird nur verwarnt.
dpa Kein klassischer Dopingfall: Burghausens Solga wird nur verwarnt.

BURGHAUSEN - DFB-Sportgericht lässt Milde walten, da es sich "nicht um einen klassischen Dopingfall" gehandelt hätte.

Da haben die Burghausener und Doping-Sünder David Solga ein mildes Sportgericht gefunden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat am Freitag von einer Sperre für den Mittelfeldspieler abgesehen und ihn lediglich verwarnt. Bei Solgas Vergehen handle es sich „nicht um einen klassischen Dopingfall mit der Einnahme eines verbotenen Medikamentes zur Leistungssteigerung“, begründete Lorenz das milde Urteil. Solga hätte sich andererseits aber „nicht blind auf seinen Vereinsarzt verlassen“ dürfen, sondern sich vor der Einnahme des verordneten Medikaments über dessen Inhaltsstoffe informieren müssen. Solga war bei der Dopingkontrolle im Anschluss an das Spiel der 3. Liga zwischen Burghausen und Jahn Regensburg am 4. Oktober positiv auf das Stimulans Methylpseudoephedrine als Metabolit von Metamfepramon getestet worden. Dies hatte die Auswertung der A-Probe des 26-Jährigen ergeben. Solga war zur Pause der Begegnung ausgewechselt worden, das Spiel endete 1:0 für Jahn.

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