"Causa Wilhelmshaven": BGH-Urteil auf September verschoben

Im Streit um den Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil am 27. September.
von  dpa, sid
2013 spielte man im DFB-Pokal noch gegen Borussia Dortmund. Mittlerweile kickt der SV Wilhelmshaven in der Bezirksliga.
2013 spielte man im DFB-Pokal noch gegen Borussia Dortmund. Mittlerweile kickt der SV Wilhelmshaven in der Bezirksliga. © dpa

Karlsruhe - Die Entschiedung über die Urteilsverkündung teilte der Senat am Dienstag nach der Verhandlung des Falls in Karlsruhe mit. In dem Revisions-Prozess hat der norddeutsche Club nach Ansicht von Prozessbeobachtern gute Chancen. Der Senat bezweifele, dass es eine Rechtsgrundlage für den Zwangsabstieg gegeben habe, sagte eine BGH-Sprecherin.

Dem höchsten deutschen Zivilgericht liegt ein langjähriger Streit vor: Der SV Wilhelmshaven weigert sich seit 2008 für einen Spieler eine Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen. Der Weltfußball-Verband FIFA hatte daraufhin Punktabzüge und den Abstieg angeordnet. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) führte nach der Saison 2013/14 den Zwangsabstieg aus.

Dagegen hatten die Wilhelmshavener geklagt - bis zum Oberlandesgericht Bremen mit Erfolg. Es hatte im Dezember 2014 den Zwangsabstieg für unwirksam erklärt. Der Fußball-Verband NFV legte daraufhin die Revision vor dem BGH ein.

Nach zwei weiteren sportlichen Abstiegen tritt der SV Wilhelmshaven in der kommenden Spielzeit in der Bezirksliga an.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.