"Causa Wilhelmshaven": BGH-Urteil auf September verschoben

Im Streit um den Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil am 27. September.
dpa, sid |
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2013 spielte man im DFB-Pokal noch gegen Borussia Dortmund. Mittlerweile kickt der SV Wilhelmshaven in der Bezirksliga.
dpa 2013 spielte man im DFB-Pokal noch gegen Borussia Dortmund. Mittlerweile kickt der SV Wilhelmshaven in der Bezirksliga.

Karlsruhe - Die Entschiedung über die Urteilsverkündung teilte der Senat am Dienstag nach der Verhandlung des Falls in Karlsruhe mit. In dem Revisions-Prozess hat der norddeutsche Club nach Ansicht von Prozessbeobachtern gute Chancen. Der Senat bezweifele, dass es eine Rechtsgrundlage für den Zwangsabstieg gegeben habe, sagte eine BGH-Sprecherin.

Dem höchsten deutschen Zivilgericht liegt ein langjähriger Streit vor: Der SV Wilhelmshaven weigert sich seit 2008 für einen Spieler eine Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen. Der Weltfußball-Verband FIFA hatte daraufhin Punktabzüge und den Abstieg angeordnet. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) führte nach der Saison 2013/14 den Zwangsabstieg aus.

Dagegen hatten die Wilhelmshavener geklagt - bis zum Oberlandesgericht Bremen mit Erfolg. Es hatte im Dezember 2014 den Zwangsabstieg für unwirksam erklärt. Der Fußball-Verband NFV legte daraufhin die Revision vor dem BGH ein.

Nach zwei weiteren sportlichen Abstiegen tritt der SV Wilhelmshaven in der kommenden Spielzeit in der Bezirksliga an.

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