Bierbecher-Wurf: Abbruch auf St. Pauli
Nach dem unrühmlichen Ende des Bundesliga-Spiels zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 haben sich die Verantwortlichen des norddeutschen Fußball-Traditionsclubs für die Vorfälle entschuldigt.
Hamburg - "So etwas geht gar nicht, da gibt es null Toleranz. Ich kann mich nur bei dem Linienrichter entschuldigen", sagte St. Paulis Trainer Holger Stanislawski nach der Begegnung, die Schiedsrichter Deniz Aytekin zuvor beim Stand von 2:0 (1:0) für Schalke abbrechen musste. Sein Assistent Thorsten Schiffner war in der 88. Minute durch einen von der Tribüne geworfenen Plastikbecher voll Bier im Nacken getroffen worden. Es gehe ihm den Umständen entsprechend, berichtete Aytekin über seinen Linienrichter.
"Ich bin sehr enttäuscht, dass das passiert ist und kann mich im Namen des FC St. Pauli nur entschuldigen", betonte auch Sportchef Helmut Schulte. Er wies in dem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass gerade die St. Pauli-Fans in Fußball-Deutschland einen guten Ruf genießen. "Für sie muss ich hier auch eine Lanze brechen. 99 Prozent von ihnen sind absolut in Ordnung, natürlich ist aber auch immer mal das eine oder andere schwarze Schaf darunter", erklärte Schulte. Dessen ungeachtet erwarten seinen Verein nun jedoch Untersuchungen durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB). "Dem müssen und dem werden wir uns stellen", meinte der Sportchef des Kiez-Clubs weiter.
Aytekin stellte klar, er habe "keine andere Wahl" gehabt, als das Match vorzeitig zu beenden. Und der Referee kündigte an, den zum Spielabbruch führenden Vorfall im Spielbericht zu dokumentieren. "Alles andere wird dann das Sportgericht entscheiden", ergänzte er. Während Schalke, das zum Zeitpunkt des Abbruchs durch Tore von Raul (26. Minute) und Julian Draxler (66.) geführt hatte, die sportlich fast schon gewonnenen Punkte nachträglich am Grünen Tisch zugesprochen bekommt, gilt als sicher. Dem FC St. Pauli, der nach der sechsten Niederlage in Serie tief im Abstiegsstrudel steckt, droht dagegen weiteres Ungemach: Eine saftige Geldstrafe und möglicherweise ein sogenanntes "Geisterspiel" unter Ausschluss der Öffentlichkeit.