22 Regeln: Das sollten Sie zur EM unbedingt wissen!

Länderspiele schauen in der Arbeit? Krank zum Public Viewing? Und bin ich mit Fahne am Auto versichert? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fan-Fragen.
von  mm./tha

Länderspiele schauen in der Arbeit? Darf ich krank zum Public Viewing? Und bin ich mit Fahne am Auto versichert? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fan-Fragen zur Fußball-EM 2012. 

Das wichtigste zuerst: Wenn die DFB-Elf wider Erwarten doch nicht erfolgreich ist, ein Rückgaberecht für gekaufte und gebrauchte Fähnchen, Mützchen oder Außenspiegel-Kondome gibt es NICHT!

Aber nicht immer ist die Rechtslage für Fans zur Fußball-EM so eindeutig: „Es herrscht Ausnahmezustand“ analysiert die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) die Europameisterschaft: „Aber nicht im Arbeitsrecht!“ Was gilt denn nun? Millionen müssen auch noch nach der ersten Anstoßzeit um 18 Uhr arbeiten. Und auch für nichtarbeitende Fans gibt es Regeln – elf Spieler stehen auf dem Rasen, für die Fans gelten folgende 22 Regeln:

1. Darf man in der Arbeit schauen?

Weder am Fernseher, noch am Handy ist Fußballschauen während der Arbeitszeit erlaubt, sagt Arbeitsrechtler Michael Henn: „Es sei denn, man überzeugt den Chef vorher und trifft eine eigene Vereinbarung.“

2. Wenn ich trotzdem schaue?

„Das ist eine Steilvorlage für eine Abmahnung“, sagt Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtler, „im Wiederholungsfall sogar für eine Kündigung“.

3. Was ist mit Radiohören?

Auch da hat der Chef ein Wörtchen mitzureden. Die meisten Arbeitgeber sind aber großzügig: Voraussetzung: Kollegen oder Kunden werden nicht gestört.

4. Darf ich mein Radio nutzen?

Auch hier gilt: Erst den Chef fragen, ob Kunden oder Kollegen nach seiner Einschätzung dadurch gestört werden!

5. Darf ich das Internet nutzen?

Will man ganze Spiele online verfolgen, gilt: „Die Arbeitsleistung ist wie beim Fernsehen auch durch Internet beeinträchtigt", sagt Experte Henn. Also Vorsicht auch dann, wenn privates Surfen im Job ansonsten per Vereinbarung erlaubt ist.

6. Darf ich in den Ticker schauen?

Mal eben die Ergebnis checken, dürfte meist kein Problem sein – zum Beispiel auf abendzeitung-muenchen.de. 90 Minuten ununterbrochen schauen, gilt als übermäßig und als Verletzung der Arbeitspflicht.

7. Darf ich in der Arbeit anstoßen?

Sieht weder der Arbeitschutz noch der Arbeitsvertrag ein Alkoholverbot vor, kann der Chef auch kein Alkoholverbot zur EM erlassen. Aber: Die Grenze ist erreicht, wenn Leistungsfähigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigt sind.

8. Darf ich ein Fan-Tattoo tragen?

Schwarz-rot-goldene Farben sind meist gern gesehen. Aber Vorsicht, wenn seriöses Auftreten zum Job gehört.

9. Bekomme ich EM-Urlaub?

Grundsätzlich muss der Chef auch kurzfristige Urlaubswünsche berücksichtigen. Nicht aber, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Volle Auftragsbücher, kranke Kollegen, die Hälfte hat schon EM-frei: Das sind triftige Gründe für die Ablehnung eines Urlaubsantrags.

10. Dann bin ich halt krank!?

Vorsicht, wer das sagt, dem droht fristlose Kündigung: Es gibt keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub.

11. Krank zum Public Viewing?

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht unbedingt im Bett bleiben. Wenn der Besuch einer Großveranstaltung die Genesung nicht behindert, kann man gehen.

12. Darf ich Fahnen raushängen?

Kleine Fahnen aus dem Fenster einer Mietwohnung zu hängen, ist okay. Müssen sie eigens an der Fassade befestigt werden, erst den Vermieter fragen!

13. Sind Fahnen am Auto erlaubt?

Die kleinen eingeklemmten am Fenster: Ja. Am festen Flaggenstock aus dem Schiebedach: Nein!

14. Wer haftet für Schäden?

Der Fahrer ist grundsätzlich für Schäden zum Beispiel durch herabfallende Fahnen verantwortlich. Kommt es wegen der Fahne zu Fahrfehlern oder Unfällen, haftet die Versicherung nicht, weil es für die Fahnen keine Tüv-Zulassung gibt.

15. Was muss ich noch beachten?

Auch beim Diebstahlschutz hat die Fahne ihre Tücken: Lässt sich das Auto leichter knacken wegen der Fahne, kann der Teilkaskoschutz erlöschen.

16. Ist ein Auto-Korso erlaubt?

Das spontane Zusammentreffen von Autos ist nicht verboten.

17. Darf ich Ampeln missachten?

Nein. Auch im Siegestaumel kostet das Überfahren von rotem Ampel überfahren mindestens 90 Euro und drei Punkte. Die Blitzer sind auch zur EM scharf geschaltet.

18. Ist Hupen erlaubt?

Im strengen Sinne ist der Gebrauch von Blinker und Hupe aus Freude Missbrauch von Warnzeichen. Macht theoretisch fünf bis zehn Euro.

19. Muss ein Wirt Fußball zeigen?

Nein, muss er nicht - das ist seine private Entscheidung. Auch Fußball-Muffel haben Hausrecht im Wirtshaus.

20. Kein TV im Hotel - was nun?

Das kann ein Grund sein, die Zahlungen zu reduzieren. Fünf bis zehn Prozent vom Reisepreis kann mindern, wer trotz Zusage kein Gerät auf dem Zimmer findet. Deutsche Programme müssen extra zugesichert worden sein.

21. Wie lange darf's laut sein?

Eigentlich muss draußen um 22 Uhr Ruhe sein, auch wenn die Spiele länger dauern. Allerdings wird das – wie schon bei früheren Turnieren – in der Praxis anders gehandhabt, damit auch die Spiele um 20.45 Uhr draußen verfolgt werden können: „Bis Spielende gibt es für Biergärten und Lokale bei der EM kein Probleme. Die Fans dürfen auch noch den letzten Elfmeter beim Elfmeterschießen draußen mit verfolgen“, sagte KVR-Sprecherin Daniela Schlegel der AZ.

22. Sind Fan-Artikel umtauschbar?

Entgegen anderslautender Gerüchte ist – wie oben erwähnt – der Umtausch bei Nicht-Gefallen eine reine Kulanz-Leistung des Verkäufers. Anders ist das bei Intenet-Geschäften: Hier darf die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden – der DFB-Fanshop weist aber auf seiner Seite darauf hin, dass dies zum Beispiel nicht für individuell beflockte Trikots gilt und die Ware möglichst in Originalverpackung und ohne Verschmutzungen zurückgeschickt werden muss.

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