19,2 Millionen! DFB zu Steuernachzahlung verurteilt

Der Skandal um die Fußball-WM 2006 in Deutschland hat für den DFB ein teures Nachspiel. Der größte Fußballverband der Welt wurde vom Finanzamt Frankfurt zu einer empfindlichen Steuernachzahlung von fast 20 Millionen Euro verdonnert. 
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Ein Logo an der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt am Main.
Fredrik Von Erichsen/dpa Ein Logo an der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt am Main.

Frankfurt - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wurde vom Finanzamt Frankfurt zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro verurteilt. Grund dafür sind nachträglich geänderte Steuerbescheide für das WM-Jahr 2006, welche der Verband am Mittwoch erhielt.

"Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am 18. Oktober 2017 geänderte Steuerbescheide im Zusammenhang mit der Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erhalten", ließ der DFB am Freitag in einer Stellungnahme verlauten. Die Behörde stelle demnach die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zahlung und die Gemeinnützigkeit des Verbandes für das betreffende Jahr infrage. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Darlehen in Höhe von 6,7 Millionen Euro, welches die Kosten einer WM-Gala decken sollte. Diese fand jedoch nie statt, die tatsächliche Verwendung der Summe ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt.

Der Deutsche Fußball-Bund ist sich indes keiner Schuld bewusst: "Der DFB ist unverändert der Auffassung, dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro betrieblich veranlasst war und deshalb zu Recht steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde. Demzufolge fehlt es auch an einer Grundlage für eine Versagung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006." Die geänderten Bescheide sollen angefochten werden, wie der Verband weiter verlauten ließ: "Der DFB wird daher auf Anraten seiner anwaltlichen und steuerlichen Berater die geänderten Steuerbescheide anfechten. Die in den geänderten Bescheiden festgesetzten Steuern wird der DFB fristgerecht zahlen und anschließend auf dem Rechtsweg die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide überprüfen lassen."

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