Wie Eccelstone: Warum darf sich Hoeneß nicht freikaufen?

Bernie Ecclestone zahlt 100 Millionen und kommt frei. Uli Hoeneß muss in den Knast. Warum durfte sich der Ex-Bayern-Präsident nicht freikaufen? Die AZ erklärt die Gründe.
von  Ralph Hub
Formel-1-Chef Bernie Ecclestone bleibt ein freier Mann. Uli Hoeneß muss ins Gefängnis. Warum konnte sich Hoeneß nicht freikaufen? Die Gründe...
Formel-1-Chef Bernie Ecclestone bleibt ein freier Mann. Uli Hoeneß muss ins Gefängnis. Warum konnte sich Hoeneß nicht freikaufen? Die Gründe... © dpa

München - Der eine bleibt Formel-1-Boss und ein freier Mann. Der andere muss als Bayern-Präsident zurücktreten und geht ins Gefängnis. Warum?

Der erste Unterschied: Das Verfahren gegen Uli Hoeneß endete mit einem Urteil vor dem Landgericht München. Das Verfahren gegen Bernie Ecclestone wurde dagegen vom Landgericht eingestellt. „Das ist juristisch schon mal ein gravierender Unterschied“, erklärt der Münchner Anwalt und Experte für Wirtschaftsstrafrecht, Jörg Bielefeld.

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Paragraf 153 a der Strafprozessordnung: Er erlaubt die Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen, sofern dem nicht eine „besondere Schwere der Schuld“ entgegensteht. Im komplizierten Juristendeutsch heißt das: Dem Beschuldigten sollen so „Auflagen und Weisungen“ erteilt werden, die „geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“. Einfacher ausgedrückt: Kohle gegen Knast.

Unterschiedliche Vorwürfe: Juristen sind penible Menschen. Sie vergleichen nicht Äpfel mit Birnen. Genauso unterscheiden sie zwischen Bestechung und Steuerhinterziehung.

Ecclestone: Bei ihm lautete der Vorwurf „Bestechung eines Amtsträgers und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall“. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, dem Ex-BayernLB-Vorstand Gribkowsky 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld beim Besitzerwechsel der Rennserie gezahlt zu haben.

Hoeneß: Er soll nach Erkenntnissen der Justiz 27,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Damit liegt er deutlich über der vom Bundesgerichtshof festgelegten Höchstgrenze von 100 000 Euro, bis zu der die Einstellung (nach § 153a StPO) gegen Geldauflage möglich ist. Wer den Fiskus um mehr als eine Million Euro prellt, muss nach dem BGH-Spruch „in der Regel ins Gefängnis“. Hoeneß wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und sitzt seine Strafe in der JVA Landsberg ab.

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Die Beweislage: Im Verfahren gegen den früheren Bayern-Boss lag ein Geständnis vor und eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden.

Im Fall Ecclestone war die Sachlage verzwickter. Er bestritt den Vorwurf der Bestechung. Und so einfach beweisen, wie im Steuer-Fall Hoeneß, ließen sich die Anschuldigungen auch nicht.

Fazit: Dem Normalbürger ist das Ecclestone-Urteil kaum zu vermitteln. „Das kann ich auch als Jurist jederzeit nachvollziehen“, sagt Jörg Bielefeld. „Doch so ist nun mal die Rechtslage. Den Paragrafen 153 a gibt es schon viele Jahre und es ist nicht ein Paragraf nur für Reiche.“

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