Wegen Werbeplakat: Ärger zwischen FC Bayern und DFB

Wegen eines Werbeplakats zur WM gibt es Ärger zwischen dem FC Bayern und dem Deutschen Fußballbund. Konkret geht es dabei um Joshua Kimmich und Jérôme Boateng.
AZ/dpa |
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Auch nach der WM gibt es für den DFB weiter Ärger - der FC Bayern beanstandet ein Plakat.
Christian Charisius/dpa/Twitter-Screenshot/AZ Auch nach der WM gibt es für den DFB weiter Ärger - der FC Bayern beanstandet ein Plakat.

München - Der FC Bayern München hat ein Werbeplakat der deutschen Nationalmannschaft beanstandet. Der deutsche Meister hat die Deutsche Fußball Liga daher aufgefordert, Widerspruch beim Deutschen Fußball-Bund einzulegen. Michael Gerlinger, Direktor Recht und institutionelle Beziehungen beim FC Bayern München, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorgang.

Hintergrund ist eine Werbung von DFB-Sponsor Mercedes mit fünf Auswahlspielern. Auf dem Plakat waren die Bayern-Profis Joshua Kimmich und Jérôme Boateng zu sehen. Das verstößt nach dem Verständnis der Münchner gegen die 2017 vereinbarten "Leitlinien zur Verwendung von Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte der A-Nationalspieler".

Demnach ist bei konkurrierenden Unternehmen die Präsenz nur eines Nationalspielers auf einem Werbeplakat erlaubt; bei einem zum DFB-Sponsor in Konkurrenz stehenden und mit mindestens fünf Prozent beteiligten Anteilseigner eines Bundesligisten gar keiner. Audi ist seit 2002 Bayern-Sponsor. Mittlerweile gehören dem Autohersteller 8,33 Prozent der Anteile an der FC Bayern München AG.

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Plakat-Ärger: Spielte "Erdogan"-Skandal eine Rolle?

Besonders brisant: Der "Erdogate"-Skandal um Mesut Özil und Ilkay Gündogan spielt auch bei dem Plakat-Ärger eine Rolle. Özil ist seit Sommer 2016 das Haupt-Werbegesicht von Mercedes. Laut "Sport Bild" soll Mercedes nach dem Erdogan-Aufruhr das Plakat nochmals überarbeitet haben. So rückte Özil von den Vorder- in den Hintergrund – mit Real-Spieler Toni Kroos standen dann plötzlich die Bayern-Stars Kimmich und Boateng in erster Reihe.

Wie viele Spieler aus einer Bundesliga-Mannschaft bei Marketingmaßnahmen der Nationalmannschaft und in welcher Form gezeigt werden dürfen, ist detailliert in den "Leitlinien zur Verwendung von Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte der A-Nationalspieler" dargelegt. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt Paragraf fünf des Grundlagenvertrages.

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