Wegen Robbery-Karikatur: Grafiker verklagt den FC Bayern
Weil er sein Urheberrecht verletzt sieht, hat ein Grafiker den FC Bayern verklagt. Es geht um eine Karikatur von Arjen Robben und Franck Ribéry als Batman und Robin, die beim Pokal-Halbfinale 2015 im Fanblock der Münchner gezeigt wurde.
München - Sikander Goldau (51) kommt an Krücken in den hellen Saal im sechsten Stock des Landgerichts am Lenbachplatz gehumpelt. Fußball ist der Grund, warum er hier ist. Genauer gesagt: eine Fan-Choreographie im Pokalspiel des FC Bayern gegen Borussia Dortmund im April 2015, die für großes Aufsehen sorgte.
Der 51-Jährige hatte den Bayern-Fanclub selber wegen seiner Karikatur "Badman und Robben" angesprochen, berichtet er gestern am Rande des Prozesses. Und die Fans sorgten auf der Grundlage von Goldaus Werk mit den riesigen Figuren in der Südkurve für einen echten Hingucker.
Doch die FC Bayern AG war seinerzeit nicht an einer weiteren Vermarktung interessiert. Diesbezügliche Gespräche zwischen Grafiker und AG scheiterten. Bis plötzlich 2019 T-Shirts und Tassen mit dem Motiv Franck Ribery und Arjen Robben als Batman und Robin vom FC Bayern vermarktet wurden – selbst gezeichnet und ohne dass der Urheber der Karikaturen-Idee ein Stück vom Kuchen abbekommen hätte. Goldau klagte.
Urheberrecht verletzt? Der FC Bayern wehrt sich
Dabei ist Sikander Goldau selber ein glühender Bayern-Fan: "Ich bin seit 20 Jahren Mitglied." Hier aber geht es ums Geschäft. Für beide Seiten. Der Vertreter der Bayern AG argumentiert, dass es sich bei den auf Becher und T-Shirts gedruckten Bildern um eigenständige Werke handelt. Sie würden von den Karikaturen des Klägers stark abweichen.
Es könne ja auch nicht sein, dass Goldau nun ein Monopol auf die Verbindung der beiden Stürmerstars mit Batman und Robin habe. Zumal seine Idee nur eine Reaktion auf eine ähnliche Maskerade zweier BVB-Spieler gewesen sei. Goldaus Slogan "Badman und Robben" sei zudem nicht schutzfähig. Es fehle ihm an der notwendigen Kreativität für die "urheberrechtliche Gestaltungshöhe". Der Kläger ist naturgemäß anderer Meinung. Bei den FC-Bayern-Aufdrucken handele sich um "widerrechtliche Nachzeichnungen". Außerdem sei die Zusammenstellung der Zeichnung mit dem Spruch urheberrechtlich schutzfähig.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Tobias Pichlmaier wird ihm wohl recht geben. Die Richter erkennen eine schöpferische Leistung in der Zeichnung und sind der Auffassung, dass auch die bislang "unbekannte Kombination von Bekanntem" schützenswert sei. Einige Attribute in Goldaus Werk seien auch bei dem FC-Bayern-Design zu finden. Bei einer Übernahme bedarf es der Zustimmung des Urhebers.
Pichlmaier legt dem FC Bayern einen Vergleich ans Herz, der die bislang angebotene Summe von 5.000 Euro deutlich übersteigen sollte. Das lehnt die AG aber ab. Ein Urteil wird am 11. September erwartet.
Warum er denn an Krücken gekommen sei, will der Beobachter noch wissen, bevor ein sehr zufriedener Kläger im Aufzug verschwindet. Goldaus Antwort hätte man sich allerdings auch denken können: "Fußball."
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