Vertrag nicht echt? Ribéry-Berater scheitert vor Münchner Landgericht

München - Der Prozess dauerte vier Jahre - für ein Landgericht eine außerordentlich lange Zeit: Franck Ribéry ist offensichtlich Opfer einer versuchten Millionenmanipulation geworden.
Gutachten: Vertragstext mutmaßlich nachträglich unter Autogrammunterschrift gesetzt
Das Landgericht München wies am Dienstag die Klage des Beraters Bruno Heiderscheid ab, der vom ehemaligen Profi des FC Bayern gut drei Millionen Euro Provision für die Vermittlung des Wechsels zum deutschen Rekordmeister im Jahr 2007 forderte.
Der vom Gericht beauftragte Schriftgutachter kam zu dem Ergebnis, dass der von Heiderscheid vorgelegte Vertrag mit Fußballprofi Ribéry sehr wahrscheinlich nicht echt ist. Laut Gutachten wurde der Vertragstext mutmaßlich nachträglich unter eine Autogrammunterschrift Ribérys hinzugefügt.
Wer hat die mutmaßlichen Manipulationen vorgenommen?
Der Berater hatte dem Gericht zu Beginn des Prozesses vor vier Jahren zwei Beweisstücke vorgelegt: einen handschriftlichen Vertrag mit beider Unterschriften auf einem Notizzettel und die Kopie einer maschinell geschriebenen Bestätigung. "Wird eine authentische Unterschrift verwendet und erst später ein Text hinzugefügt, nennt man das eine Blankettfälschung", sagte der Gutachter.
Wer die mutmaßlichen Manipulationen vornahm, war in dem Prozess nicht Thema - es ging nur um die Frage, ob Heiderscheid Anspruch auf die geforderte Millionenprovision hat.
Ribéry-Vertrag: Unterschrift vermutlich "hineinkopiert"
Auch die Bestätigung ist demnach nicht koscher: "Es besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Unterschrift hineinkopiert wurde", fasste die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang zusammen.
In dem Text waren Heiderscheid zehn Prozent Provision für einen Transfer Ribérys versprochen, der FC Bayern hatte für Ribéry 2007 30 Millionen Euro Ablöse bezahlt. Der 38-Jährige wechselte nach seinem Abschied bei den Bayern im Sommer 2019 zum AC Florenz und ist derzeit vereinslos.
Ribéry-Berater Heiderscheid bleiben zwei Wochen für den Einspruch
Der Gutachter war schon vor drei Jahren von der Kammer bestellt worden, er prüfte insgesamt 90 Vergleichsunterschriften Ribérys. Die Fortsetzung des Prozesses verzögerte sich jedoch immer wieder. Zuletzt hatte Heiderscheid sich krank gemeldet, der Anwalt des Beraters legte sein Mandat nieder, wie Richterin Liesegang sagte. Doch das Gericht lehnte eine nochmalige Verschiebung des Urteils ab.
Die Kammer verkündete ihre Entscheidung deswegen per Versäumnisurteil, da weder Heiderscheid noch ein von ihm bestellter Anwalt vor Gericht erschienen. Heiderscheid hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. "Ich gehe davon aus, dass er mit dem heutigen Tag zufrieden ist", sagte Ribérys Anwalt Gerhard Riedl.