Uli Hoeneß: Sein erster Ausgang aus dem Knast!

Darauf hat Deutschlands zurzeit prominentester Häftling seit Anfang Juni gewartet: Uli Hoeneß durfte zum ersten Mal tagsüber den Knast verlassen. Juristen gehen davon aus, dass er schon bald Freigänger werden dürfte.
dpa |
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Uli Hoeneß durfte erstmals seit seinem Haftantritt Anfang Juni die JVA Landsberg für einen Ausgang verlassen.
imago/dpa Uli Hoeneß durfte erstmals seit seinem Haftantritt Anfang Juni die JVA Landsberg für einen Ausgang verlassen.

Uli Hoeneß hat seinen ersten Ausgang von der Haft absolviert. Der 62-Jährige konnte am Samstag in Begleitung seiner Familie tagsüber das Gefängnis in Landsberg am Lech verlassen. Juristen gehen davon aus, dass er schon bald Freigänger werden dürfte.

Landsberg am Lech - Dreieinhalb Monate nach Haftantritt hat Uli Hoeneß zum ersten Mal einige Stunden Ausgang gehabt. Der 62-Jährige durfte am Samstag tagsüber das Gefängnis in Landsberg am Lech verlassen und seine Familie treffen, wie sein Anwalt Tobias Pretsch der Nachrichtenagentur dpa in München mitteilte. Um nach Hause in Bad Wiessee zu fahren, habe die Zeit nicht gereicht. Am Nachmittag sei Hoeneß wieder in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt. Der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, Hannes Hedke, bestätigte den Ausgang. Hoeneß durfte das Gefängnis ohne Wachpersonal verlassen.

Nach etwas mehr als drei Monaten geschlossenem Vollzug ist der Ausgang Teil der Hafterleichterungen, die dem Ex-Präsidenten des FC Bayern München nach dem Strafvollzugsgesetz zustehen.

"Es war ein relativ normaler Zeitpunkt für den ersten Ausgang", erläuterte Pretsch. Weitere Schritte würden folgen. Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Am 2. Juni trat er die Haft an.

Die höchsten Stufen der Hafterleichterungen sind Freigang und Urlaub. Als Freigänger könnte Hoeneß tagsüber außerhalb des Gefängnisses arbeiten und müsste nur noch zum Schlafen in die JVA.

Mit dem Fall vertraute Juristen gehen davon aus, dass der 62-Jährige schon bald Freigänger werden dürfte. Doch auch dann bleibt Hoeneß zunächst Häftling, er muss nur nicht mehr den ganzen Tag im Gefängnis bleiben.

Die Hafterleichterungen sind im Strafvollzugsgesetz des Freistaats Bayern geregelt. In Artikel 13 steht: "Als Lockerung des Vollzugs kann insbesondere angeordnet werden, dass Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht Vollzugsbediensteter (Freigang) nachgehen dürfen."

Freigang wird aber nur Ersttätern ermöglicht und wenn die Persönlichkeit des Häftlings sowie seine Entwicklung während des Strafvollzugs die frühere Entlassung rechtfertigen, so die gängige Praxis. Auch darf vom Freigänger keine Gefahr für andere Menschen ausgehen und keine Fluchtgefahr bestehen. Die Entscheidung trifft die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht. Unabhängig davon erstellt das Gefängnis kurz nach Haftantritt für jeden Gefangenen einen Vollzugsplan, der spätere Hafterleichterungen bereits einschließt.

Über den Zeitpunkt der Hafterleichterungen sagt das Gesetz zwar nichts aus. Üblich sind in Bayern aber 18 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung. Da Hoeneß bereits jetzt Ausgang gewährt wurde, geht die Justiz also davon aus, dass der 62-Jährige nur die Hälfte seiner Strafe von dreieinhalb Jahren verbüßen muss. In Freiheit wäre er dann Anfang 2016.

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