Uli Hoeneß: Landgericht veröffentlicht Urteil im Wortlaut

In teilweise anonymisierter Form hat das Landgericht München II die Urteilsbegründung im Fall des prominenten Steuerhinterziehers veröffentlicht.
dpa/az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
"Urteil Ulrich H." heißt das Dokument, das Gericht nun veröffentlichte.
dpa/AZ-Montage "Urteil Ulrich H." heißt das Dokument, das Gericht nun veröffentlichte.

Die Begründung des Hoeneß-Urteils liegt auf dem Tisch. In teilweise anonymisierter Form hat das Landgericht München II die Urteilsbegründung im Fall des prominenten Steuerhinterziehers veröffentlicht.

München - Das Landgericht München II hat die Urteilsbegründung im Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß in teilweise anonymisierter Form publik gemacht. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist für die Verteidiger habe die 5. Strafkammer des Landgerichts München II mit Beschluss vom Donnerstag entschieden, dass das Urteil vom 13. März in dieser Form veröffentlicht werden könne, teilte das Oberlandesgericht München mit.

Lesen Sie hier: Uli Hoeneß: Job in der FC-Bayern-Jugendabteilung?

Das Münchner Landgericht hatte den früheren Bayern-Präsidenten wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft in der JVA Landsberg angetreten.

Auf 50 Seiten wird die Kriminalgeschichte Uli H. nacherzählt: vom Beginn mit teils hochriskanten Devisenspekulationen in den 1990er Jahren über mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis zur Verurteilung des einst so erfolgreichen Fußball-Managers.

Das Gericht schloss unter anderem nicht aus, dass Hoeneß auch "Fremdmittel in erheblicher Höhe" zur Verfügung gestanden hätten. In manchen Jahren hob er demnach teils sechsstellige Euro-Summen ab.

Auch zur Hoeneß' letztlich als unzureichend befundener Selbstanzeige gibt es Angaben in der Urteilsbegründung: "Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist", heißt es in dem Schreiben von Hoeneß' damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Januar 2013.

Hier können Sie das Urteil herunterladen.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.