Uli Hoeneß: Gericht prüft Antrag auf vorzeitige Haftentlassung
Augsburg/München - Das Landgericht Augsburg wird in den kommenden Wochen den Antrag von Uli Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung prüfen. Vor Mitte Januar sei aber mit keiner Entscheidung zu rechnen, berichtete Justizsprecher Claus Pätzel am Dienstag.
Der Anwalt des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten hatte bereits Anfang November mitgeteilt, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt hat. Sollte diesem stattgegeben werden, müsste der 63-Jährige nur die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen, der Rest würde auf Bewährung ausgesetzt.
Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Drittel der Zeit zur Bewährung ausgesetzt, das Strafgesetzbuch ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte.
Gericht entscheidet nach Anhörung von Hoeneß
Um darüber zu entscheiden, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, muss das Gericht mehrere Faktoren berücksichtigen. Dies sind laut Paragraph 57 Strafgesetzbuch insbesondere "die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs" sowie die Gefahr eines Rückfalls.
Um all dies abzuwägen, wird das Gericht unter anderem auch Uli Hoeneß persönlich anhören. Diese Anhörung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit voraussichtlich Anfang Januar stattfinden.
Hoeneß war im März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Inzwischen ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München.
Sollte das Landgericht Augsburg dem Antrag entsprechen, so könnte Uli Hoeneß am 29. Februar 2016 vorzeitig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden.
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