Uli Hoeneß: Deshalb darf er auf Freiheit im März hoffen

Uli Hoeneß ist wohl schon in vier Monaten ein freier Mann - zumindest auf Bewährung. Extrawurst für einen Promi? -  Nein, denn das sind die Voraussetzungen für eine "Halbstrafe".
von  az
Uli Hoeneß darf einer baldigen Freilassung entgegenblicken (hier mit seiner Frau Susi bei einem Basketball-Spiel des FC Bayern).
Uli Hoeneß darf einer baldigen Freilassung entgegenblicken (hier mit seiner Frau Susi bei einem Basketball-Spiel des FC Bayern). © Rauchensteiner/Augenklick

München - Uli Hoeneß, der ehemalige Präsident des FC Bayern München, hat einen Antrag auf "Gewährung der Halbstrafe" gestellt. Dies berichtet die Bild-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich allerdings zum Vollstreckungsverfahren "grundsätzlich nicht äußern".

Wenn Hoeneß also bald wieder ein freier Mann ist, dann nicht auf Grund eines Promi-Bonus'. Nach Paragraph 57 (Absatz 2, Nummer 2) des Strafgesetzbuches darf die Hälfte der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Und das gilt nicht nur für Prominente, sondern - bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen - für grundsätzlich alle Strafgefangenen.

Die Voraussetzungen: Es muss die erste Straftat gewesen sein und zudem muss die Sozialprognose positiv sein. Laut Angaben der Bild-Zeitung betraf das in Bayern 1067 Verurteilte in den vergangenen fünf Jahren. Dabei sind die Voraussetzungen relativ streng, sodass für viele Strafgefangene nur eine bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in Frage kommt.

Doch auf Hoeneß treffen beide Voraussetzungen des Paragraphen 57 zu. Nach Angaben der Bild hat Hoeneß auch schon seine hinterzogenen Steuern samt Zinsen in Höhe von rund 50 Millionen Euro an das Finanzamt Miesbach zurückgezahlt. Läuft also alles nach Plan, dann hat der 63-Jährige am 2. März 2016 seine ursprünglich dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verbüßt. Die zuständige Strafvollzugskammer (das Landgericht München) könnte für diesen Tag die vorzeitige Freilassung von Uli Hoeneß beschließen.

Seit Anfang des Jahres ist der frühere Manager Freigänger und arbeitet in der Nachwuchs-Abteilung des FC Bayern. Fünf Nächte in der Woche muss er nach wie vor im Freigängerhaus in Rothenfeld verbringen. Dorthin war er von der Justizvollzugsanstalt Landsberg/Lech verlegt worden.

Was Hoeneß nach seiner Haftentlassung plant, ist nicht bekannt. Laut Bild will er erst einmal mit seiner Frau Susi Urlaub machen, um über seine Zukunft nachzudenken. Vor Antritt seiner Haftstrafe hatte Hoeneß bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des FC Bayern erklärt: "Das war's noch nicht!" Dass er als Präsident der Bayern zurückkehren wird, gilt momentan aber eher als unwahrscheinlich.

 

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