Strafe für Steueraffäre: Kein Prozess gegen Uli Hoeneß?
München - Bayern-Präsident FC Bayern.
Wie die AZ aus Justiz-Kreisen erfuhr, besteht die Möglichkeit, dass man mit einem Strafbefehl, einer hohen Geldauflage und Schadenswiedergutmachung die Akte Hoeneß schließen könnte. Mit einem Strafbefehl kann das Gericht maximal ein Jahr auf Bewährung verhängen.
Der Vorteil für Hoeneß: Strafbefehle werden schriftlich verfasst und dem Betroffenen zugesandt – niemand müsste etwas davon erfahren, das Steuerverfahren wäre stillschweigend beendet.
Dagegen könnte Hoeneß oder die Staatsanwaltschaft zwar Einspruch einlegen. Aber man kann davon ausgehen, dass nach so einem Deal keine Seite das Verfahren weiter führen wird.
Hoeneß soll 3,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Allerdings hatte Hoeneß eine Selbstanzeige gestellt. Strittig ist, ob er die Anzeige wirklich gestellt hat, bevor die Ermittlungen anrollten und ob sie vollständig war – nur so kann ein Steuervergehen strafbefreiend wirken.
Vieles deutete also zunächst darauf hin, dass es zum Prozess kommt und der Fall vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verhandelt wird – wie 2002 bei Boris Becker. Der kam mit einem blauen Auge davon. Für 1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern bekam er zwei Jahre mit Bewährung, als Auflage musste er 500.000 Euro zahlen. Dafür musste er zur Verhandlung in den fensterlosen Bunkersaal 101, in dem jetzt der NSU-Prozess geführt wird, im Justizzentrum an der Nymphenburger Straße 16 ein Blitzlichtgewitter über sich ergehen lassen.
Dies will man Hoeneß anscheinend ersparen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof 2008 sehr klargestellt, dass es ab einer hinterzogenen Summe von mehr als einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr gibt – es sei denn, es gebe gewichtige Milderungsgründe. Demnach müsste Hoeneß vor den Kadi.
Es sei denn, die Münchner haben Nachsicht mit ihm. So könnte es sein, dass Hoeneß nicht wegen der vollen hinterzogenen Summe belangt wird. So meldete es kürzlich der „Spiegel“ – demnach stünden nur noch 900.000 Euro im Raum, die anderen Steuerdelikte seien verjährt. Seitdem kann Hoeneß wieder auf Bewährung hoffen – die Rede war von einem Amtsgerichts-Verfahren und zwei Jahren auf Bewährung, plus einer Geldauflage von 720 Tagessätzen.
Wäre da nicht noch ein weiteres Problem: Bei einer zu erwartenden Strafe von mehr als zwei Jahren geht man nicht mehr vor den Einzelrichter eines Amtsgerichts – zwei Jahre Bewährung, plus zwei Jahre Tagessätze, das wäre des Guten zu viel. Wenn man allerdings das Gericht durch Beiziehung von zwei Laienrichtern zum Schöffengericht erweitert, sind Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren drin.
Ziemlich viel Aufwand. Da wäre ein Strafbefehl ein noch viel besseres Ende für alle Beteiligten. Allerdings müsste Hoeneß dann neben einer hohen Geldauflage sicherlich noch eine nicht geringe Summe für eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.