Steuerfall Hoeneß: Wirbel um eine Strafanzeige

Mit einer Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft haben Münchner Rechtsanwälte im Fall Uli Hoeneß Verwirrung ausgelöst. Nachträglich stellen sie klar, nicht im Auftrag des Bayern-Präsidenten gehandelt zu haben.
dpa |
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München – In der Steueraffäre um Uli Hoeneß hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei mit einer Strafanzeige gegen unbekannte Beamte der Staatsanwaltschaft für Wirbel gesorgt. Die Kanzlei begründete ihr Vorgehen am Montag damit, dass die Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten öffentlich geworden war und damit das Steuergeheimnis verletzt worden sei. Zunächst hatten die Rechtsanwälte den Eindruck erweckt, sogar im Auftrag von Hoeneß zu handeln. Dieses Missverständnis korrigierten sie später und erklärten, die Anzeige sei „allein unsere eigene Initiative“.

Die Staatsanwaltschaft München II konnte den Eingang der Anzeige zunächst nicht bestätigen. Sie ermittelt gegen Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ war die Steuersünde des 61-Jährigen bekannt geworden.

Die Münchner Rechtsanwälte mahnten bei den Ermittlern Objektivität im Fall Hoeneß an und warnten auf Nachfrage vor einem „Sittenverfall“. Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob sie gegen den Bayern-Präsidenten Anklage erhebt oder ob die Selbstanzeige am Ende doch wie von ihm erhofft strafbefreiend wirken kann.

Der anhaltende Wirbel um Hoeneß kommt dem FC Bayern in der entscheidenden Phase seiner Rekordsaison höchst ungelegen. Die Münchner Profis spielen am Mittwoch beim FC Barcelona im Halbfinal-Rückspiel um den Einzug ins Finale der Champions League und haben nach dem 4:0-Heimsieg im ersten Duell beste Chancen aufs Weiterkommen. Hoeneß will im Stadion Camp Nou auf der Tribüne sitzen. Einen Rücktritt von seinen Ämtern hat er bislang ausgeschlossen.

Die Führungsspitze des FC Bayern hatte sich hinter Hoeneß gestellt. Im hochkarätig besetzten Aufsichtsrat soll es indes einige Vertreter geben, die Hoeneß nahelegen wollen, seine Ämter bis zur Klärung des Falls zumindest ruhen zu lassen.

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