Steuer-Affäre: Uli Hoeneß im März vor Gericht!

Nach Planung des Gerichts muss sich Uli Hoeneß vom 10. März an wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die Anklage wurde „unverändert“ zugelassen.
dpa/SID |
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MünchenUli Hoeneß muss sich im kommenden Frühjahr wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II habe die Anklage gegen den Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München „unverändert“ zugelassen, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts München am Montag mit. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung von der Zulassung der Anklage berichtet.

Lesen Sie hier: <strong>Alle News zu Uli Hoeneß und der Steuer-Affäre</strong>

Nach Planung des Gerichts muss Hoeneß damit vom 10. März an auf der Anklagebank Platz nehmen. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine angesetzt, zudem ist die Vernehmung von vier Zeugen geplant. Die Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Juli Anklage gegen den 61 Jahre alten Vereinsboss erhoben.

Hoeneß hatte sich im vergangenen Januar selbst beim Finanzamt angezeigt. Trotz der Affäre behielt Hoeneß seine Posten beim Münchner Triple-Sieger. Einzelheiten zum Anklagevorwurf könnten „aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren“ bis zur Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden, erklärte das Gericht am Montag weiter.

Lesen Sie hier: Die Stellungnahme des FC Bayern-Aufsichtsrats

Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt. Das drohende Strafmaß für Hoeneß hängt von der Schwere der Tat ab.

"Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren", sagte der Kölner Strafrechtler Jan Heeg bild.de. Das Oberlandesgericht München II erklärte in einer Pressemitteilung, dass während der Verhandlung des Falls Hoeneß die Vernehmung von vier Zeugen vorgesehen sei.

"Einzelheiten zum Anklagevorwurf können aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren vor der Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden", hieß es weiter.

 

Steuer-Affäre: Hoeneß hofft auf Straffreiheit

 

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