Staatsanwalt rechnet mit 3,5 Millionen Steuerschuld

Am 10. März beginnt der Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß. Recherchen der Süddeutschen legen nahe, dass es eng werden könnte für ihn
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Jetzt spekuliert auch die „Süddeutsche Zeitung“ darüber, über wie viel Geld FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß in der Schweiz verfügt hat. Online und in der Samstag-Ausgabe der SZ schreiben die Autoren Hans Leyendecker und Georg Mascolo, dass sich „auf mindestens einem der Konten zeitweilig Beträge in dreistelliger Millionenhöhe befunden haben“ sollen.

Zuvor hatten "Stern" und AZ über eine Summe in ähnlicher Größenordnung berichtet . Hoeneß hatte die damaligen Angaben mit dem Satz „Ihre Quelle liegt falsch“ gegenüber der AZ dementiert. Jetzt schreibt die SZ, Hoeneß habe vor allem wohl zwischen 2003 und 2009 aus seinem Vermögen in der Schweiz ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 30 Millionen Euro generiert.

Die SZ-Autoren berufen sich bei den „dreistelligen Millionenbeträgen“ und dem „weit mehr als 30 Millionen Euro zu versteuernden Einkommen“ auf die „wie ein Staatsgeheimnis geschützten Anklage“. Die wird nämlich erst am Montag, dem 10. März 2014,  vor dem Landgericht München II verlesen.

Der Staatsanwalt geht angeblich in der Anklage davon aus, dass Hoeneß' Steuerschuld sich auf 3,5 Millionen Euro beläuft. Das ist wichtig für den Prozess: Denn nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2012 darf ein Gericht bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe kaum mehr Milde walten lassen.

Das Gericht müsste - wenn es nicht „besonders gewichtige Milderungsgründe“ gibt - auf eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahre, also ohne Bewährung, erkennen, so der BGH anlässlich eines Falls aus Augsburg . Damals ging es um eine Steuerschuld von 1,1 Millionen Euro.

Der Fall Hoeneß: Zum Online-Dossier der AZ geht's hier

Uli Hoeneß hatte sich selbst angezeigt. Offensichtlich geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass diese Selbstanzeige, die strafbefreiend wirken kann, aber nicht muss, zu spät gestellt wurde.

Denn erst die Schweizer Bank von Hoeneß und dann der Bayern-Präsident selbst wurden im Januar 2013 offensichtlich von Recherchen des Hamburger Magazins „Stern“ aufgeschreckt: „Zum Zeitpunkt der Abgabe der Selbstanzeige sei zwar der Täter Hoeneß durch den Stern noch nicht entdeckt gewesen, wohl aber die Tat, also das Konto“, skizziert die „Süddeutsche Zeitung" die Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.